Ministerin Feller: Wir gehen vorbereitet in den Herbst
Haushalts- und Finanzausschuss stimmt Verlängerung der Bereitstellung von Mitteln für Masken und Schutzausstattungen zu – rund 3,6 Millionen Euro noch verfügbar
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am Donnerstag, 22. September 2022, die Grundlage dafür geschaffen, dass die Schulträger auch weiterhin notwendige Schutzausrüstungen für das schulische Personal an Förderschulen, im Gemeinsamen Lernen und im Ganztag beschaffen können. Rund 3,6 Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2022 noch zur Verfügung. Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, dafür, dass unsere Schulen gut vorbereitet in die kalte Jahreszeit gehen. Dazu gehört nicht nur, dass wir ihnen mit dem Handlungskonzept Corona frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit über die geltenden Schutzmaßnahmen gegeben haben. Wichtig ist auch, dass wir für das Personal an unseren Schulen die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Dabei haben wir besondere Personengruppen auch besonders im Blick.“
Masken (OP-Masken Typ II beziehungsweise FFP2-Masken) für das Personal im offenen Ganztag und in weiteren Ganztags- und Betreuungsangeboten (gemäß BASS 12-63 Nr.2) werden grundsätzlich durch die Schulträger zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Beschaffung der Masken werden den Schulträgern auf Antrag von den Bezirksregierungen erstattet. Das Land stellt dafür insgesamt über 4,8 Millionen Euro zur Verfügung, davon wurden bereits rund 1,8 Millionen Euro verausgabt (Stand: 30. Juni 2022).
Aufgrund des pädagogisch teilweise zwingend erforderlichen Sichtkontakts und des in Teilen erforderlichen Körperkontakts benötigt das Personal an Förderschulen und an Schulen des Gemeinsamen Lernens eine besondere Schutzausstattung. Auch hier erfolgt die Beschaffung durch die Schulträger und die Erstattung durch die Bezirksregierungen. Das Land stellt hierfür insgesamt über 1,6 Millionen Euro zur Verfügung, davon wurde bereits rund eine Million Euro verausgabt (Stand: 30. Juni 2022).
Beide Maßnahmen waren unter dem Dach des Corona-Rettungsschirms zunächst bis zum 30. September 2022 befristet. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dem Beschluss des Landeskabinetts, die Bereitstellung der Mittel bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, am Donnerstag zugestimmt.
Eine rechtliche Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Schulen besteht derzeit nicht. Im Handlungskonzept Corona des Schulministeriums wird jedoch die Empfehlung ausgesprochen, in geschlossenen Innenräumen Masken zu tragen. Zur Unterstützung dieser Empfehlung werden den Landesbeschäftigten an Schulen über die Schulträger Masken zur Verfügung gestellt. Hierfür stehen bis Ende 2022 insgesamt rund 11,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die oben genannten Mittel für das Personal im Ganztag sind darin nicht enthalten.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: