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Ministerin Feller: Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für einen innovativen digitalen Unterricht am Berufskolleg

Berufskollegs sollen Distanzunterricht dauerhaft einrichten können

04.09.2023

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Landeskabinett bereitet den Weg für eine innovative digitale Modernisierung in der beruflichen Bildung. In den Bildungsgängen der Berufskollegs soll die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form unter bestimmten Voraussetzungen und in einem vorgegebenen rechtlichen Rahmen dauerhaft ermöglicht werden. Was bisher schon zeitlich befristet möglich war, soll nun als reguläre Organisationsform des Unterrichts fest verankert werden. Das sieht der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg vor, zu dem nun die schulischen Verbände und Organisationen nach der Billigung durch das Kabinett angehört werden.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen sind durch ihre engen Verbindungen zu Wirtschaft und Arbeitswelt schon immer ausgesprochen innovativ gewesen und haben Digitalität bereits fest in ihre Lehr- und Lernprozesse integriert. Diese Innovationsbereitschaft greifen wir mit der dauerhaften Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht auf. Wir stützen uns auf die Entwicklungen und Erfahrungen seit der Pandemie und entwickeln diese für eine nachhaltige Modernisierung und Flexibilisierung weiter. Ziel ist, die jungen Menschen an unseren Berufskollegs durch digitalisierte Unterrichtsformate und Arbeitsumgebungen noch besser auf die digitale Arbeitswelt von morgen vorzubereiten. Gleichzeitig eröffnen wir mit dieser neuen Unterrichtsorganisation eine weitere flexible Möglichkeit zur Stabilisierung von Fachklassen in der dualen Ausbildung auch im ländlichen Raum, wo der Weg zum nächsten Berufskolleg sehr weit sein kann.“

Nach dem Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung soll die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Rahmen der personellen und technischen Voraussetzungen in den verschiedenen Bildungsgängen des Berufskollegs in unterschiedlichem Umfang ermöglicht werden. Je nach Bildungsgang ist ein Anteil des Distanzunterrichts zwischen 20 und 40 Prozent vorgesehen. Der zulässige Höchstumfang orientiert sich an den Zielen und der Dauer sowie am Alter und der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden in den jeweiligen Bildungsgängen. Für die pädagogisch-organisatorische Umsetzung dieser innovativen Unterrichtsform entwickelt das Ministerium bereits Unterstützungsmaterialien. Der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung knüpft an die Erlasse zur Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht in den Bildungsgängen des Berufskollegs in den vergangenen beiden Schuljahren und dem aktuellen Schuljahr an.

Ziel ist, die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Schuljahr 2024/25 in Kraft treten zu lassen.

Abschließend betonte Schulministerin Feller, dass die Rückmeldungen aus der Verbändebeteiligung selbstverständlich sorgfältig ausgewertet würden: „Der Wunsch nach einer festen und dauerhaften Verankerung des Distanzunterrichts war vielfach auch aus den Schulen und von Seiten der Verbände an das Ministerium herangetragen worden. Diese Impulse nehmen wir gerne auf, um die berufliche Bildung in unserem Land zeitgemäß weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen.“

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

 

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

 

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

 

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