Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Ministerin Feller: Wir sichern die Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler

Schulausschuss stimmt Distanzunterrichtsverordnung und Verbot von Mehrfachanmeldungen an weiterführenden Schulen zu

09.11.2022

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Der Schulausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat zwei wichtigen Verordnungen des Ministeriums für Schule und Bildung zugestimmt. Durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I sind Mehrfachanmeldungen an weiterführenden Schulen künftig verboten. Und mit der Distanzunterrichtsverordnung wird das Lehren und Lernen auf Distanz auf eine dauerhafte rechtliche Grundlage gestellt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Mit den beiden Verordnungen sichern wir die Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler. Das Verbot von Mehrfachanmeldungen sorgt für einen geordneten Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule. Mit der Distanzunterrichtsverordnung stärken wir den Präsenzunterricht und treffen zugleich Vorkehrungen für klar und fest vorgegebene Ausnahmesituationen. Damit geben wir unseren Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern Sicherheit und Verlässlichkeit.“

Mit der Distanzunterrichtsverordnung wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Schulen im Ausnahmefall zeitweise Distanzunterricht einrichten können. Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn der Präsenzbetrieb aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens oder einer Extremwetterlage vorübergehend ruht. Mit diesen Regelungen wird sichergestellt, dass der Unterricht weiterhin grundsätzlich in Präsenz erteilt wird. Nötigenfalls kann jedoch auf Grundlage der Verordnung Distanzunterricht eingerichtet werden, der dann auf den bewährten organisatorischen und pädagogischen Konzepten beruht, die die Schulen dafür erarbeitet haben. Ministerin Feller: „Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass der Schulbesuch für das Lernen genauso unverzichtbar ist wie für den sozialen Austausch. Präsenzunterricht wird daher auch in Zukunft absoluten Vorrang haben.“

Nach einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I sind künftig Mehrfachanmeldungen an weiterführenden Schulen verboten. Mit dieser Entscheidung wird ein seit Jahren bewährtes und in weiten Teilen des Landes bereits praktiziertes Verfahren nach Maßgabe des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen abgesichert.

Zum Hintergrund: Im vergangenen Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2022/2023 gab es in einigen Städten in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Köln, eine große Anzahl an Mehrfachanmeldungen an weiterführenden Schulen. Dies hat zu deutlichen Verzögerungen und großer Unzufriedenheit vor allem bei den Eltern geführt. Schulministerin Feller: „Wir haben aus den Problemen beim zurückliegenden Anmeldeverfahren rasch Konsequenzen gezogen. Die Kommunen haben jetzt Klarheit darüber, wie sie ihr Anmeldeverfahren rechtssicher gestalten können. Mit dem Verbot von Mehrfachanmeldungen wollen wir vor allem auch den Eltern das verlorengegangene Vertrauen zurückgeben. Zugleich gilt jedoch weiterhin: Damit alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz an der gewünschten Schulform erhalten können, müssen die Schulträger ausreichend Schulplätze zur Verfügung stellen. Hierzu bedarf es einer bedarfsorientierten und möglichst interkommunal abgestimmten Schulentwicklungsplanung durch die Schulträger vor Ort.“

Ministerin Feller hat im Ausschuss für Schule und Bildung auch den Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 vorgestellt. Danach steigt das Volumen für den Einzelplan 05 auf insgesamt 21,7 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 738 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Der Etatentwurf ist durch die bildungspolitischen Schwerpunkte der Landesregierung und aktuelle Herausforderungen geprägt. Der Entwurf schafft die Voraussetzung für eine gezielte Stärkung der Grundschulen und der Inklusion. Die Unterrichtsversorgung der geflüchteten Schülerinnen und Schüler wird ebenso sichergestellt wie der weitere Ausbau des Ganztags. Schulministerin Feller: „Der Haushaltsentwurf 2023 bildet auch die Anhebung der Eingangsbesoldung nach A13 ab. Von dieser Regelung profitieren Lehrerinnen und Lehrer mit einem Lehramt der Primarstufe oder Sekundarstufe I.“

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien