Ministerin Gebauer: 30 Millionen Euro für OGS-Helferinnen und OGS-Helfer an Grund- und Förderschulen
Land startet Helferprogramm für Ganztags- und Betreuungsangebote an Schulen
Land startet Helferprogramm für Ganztags- und Betreuungsangebote an Schulen
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
In Nordrhein-Westfalen kommen künftig OGS-Helferinnen und OGS-Helfer zum Einsatz. Mit einer finanziellen Unterstützung im Umfang von rund 30 Millionen Euro startet das Land das „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ in Corona-Zeiten, um Grund- und Förderschulen im offenen bzw. gebundenen Ganztag zu unterstützen.
Alle Grundschulen mit offenem Ganztag und alle Förderschulen mit offenem und gebundenen Ganztag erhalten vom Land für alle rund 370.000 Schülerinnen und Schüler, die ein Ganztags- und Betreuungsangebot besuchen, eine Pauschale. Zuschläge gibt es auch für die Betreuungsangebote an Halbtagsgrundschulen. Damit kann zusätzliches Personal finanziert werden, das jenseits der pädagogischen Arbeit wichtige Aufgaben übernehmen und damit zur Entlastung des vorhandenen Personals beitragen kann.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die neuen OGS-Helferinnen und OGS-Helfer sind ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Grundschulen und der Förderschulen. Unser Helferprogramm unterstützt und entlastet das Personal bei den so wichtigen Ganztags- und Betreuungsangeboten. Dadurch schaffen wir wieder mehr Zeit und Raum für die pädagogische Arbeit. Der offene Ganztag ist aus dem Alltag vieler Kinder und ihrer Familien nicht mehr wegzudenken. Die OGS bietet einen verlässlich strukturierten Tagesablauf für Schülerinnen und Schüler und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben. Gerade in Zeiten der Pandemie ist diese Sicherheit und Beständigkeit für Kinder und Eltern wichtiger denn je.“
Um die Angebote des Offenen Ganztags in Corona-Zeiten aufrecht zu erhalten, mussten organisatorische Anpassungen vorgenommen werden, um Hygienekonzepte und Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Durch diese erforderlichen Maßnahmen entsteht für das Personal eine erhöhte Arbeitsbelastung. Dazu zählen beispielsweise Aufgaben wie die Dokumentation der Gruppenzusammensetzungen, Maßnahmen zur Vermeidung von Gruppendurchmischungen, veränderte Raumkonzepte oder Anpassungen bei der Essensausgabe.
Die Entlastung des pädagogischen Personals von diesen organisatorischen Arbeiten schafft mehr Raum für die Konzentration auf die pädagogische Arbeit trägt zur konkreten Verbesserung der aktuellen Situation bei.
Antragsberechtigt sind alle Schulträger und Ersatzschulträger. Das Programm ist bis zum Ende des Schuljahres 2020 / 2021 befristet. Nach Fertigstellung der entsprechenden Förderrichtlinie erhalten die Schulen und Schulträger Informationen über die Antragsmöglichkeiten.
Von den geplanten zusätzlichen Maßnahmen werden über 330.000 Schülerinnen und Schüler in offenen Ganztagsschulen und über 40.000 Schülerinnen und Schüler in gebundenen Ganztagsförderschulen profitieren.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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