Ministerin Gebauer: Abiturprüfungen werden nicht abgesagt – Wir wollen eine Allgemeine Hochschulreife auf der Grundlage von Prüfungen
Abitur und Zentrale Prüfungen sollen stattfinden – Zeitplan am Freitag, 27. März 2020
Abitur und Zentrale Prüfungen sollen stattfinden – Zeitplan am Freitag, 27. März 2020
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit:
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat am Mittwoch, 25. März 2020, in einer Telefonschaltkonferenz mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen der Kultusministerkonferenz (KMK) über das weitere Vorgehen im Umgang mit den anstehenden Prüfungen beraten. Nordrhein-Westfalen hat sich dafür ausgesprochen, dass die Abiturprüfungen nach Möglichkeit stattfinden sollen, sofern die weiteren Entwicklungen es zulassen. Diese Position teilen alle 16 Bundesländer.
Ministerin Gebauer erklärte: „Nordrhein-Westfalen wird die Abiturprüfungen nicht absagen. Wir haben in der Ländergemeinschaft intensiv über verschiedene Szenarien diskutiert. Dabei ging es um die grundsätzliche Frage, ob die Abiturprüfungen abgesagt oder verschoben werden. Es ist unbestritten, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfungen gibt. Entscheidend ist, dass für alle Schülerinnen und Schüler eine faire Lösung gefunden wird. Unser Ziel ist weiterhin, auf der Grundlage von Prüfungen zu einem Abitur zu kommen.“
Das Schulministerium wird hierfür kurzfristig einen Rahmenzeitplan erarbeiten, der koordinierte Prüfungen möglich macht. Diese Planungen wird Schulministerin Yvonne Gebauer am Freitag, 27. März 2020, vorstellen. Auf Grundlage dieses Zeitplans wird Nordrhein-Westfalen dann auch über den Umgang mit weiteren Abschlussprüfungen, wie zum Beispiel den Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP) oder den Prüfungen zur Fachhochschulreife an Berufskollegs, entscheiden.
„Die momentane Ausnahmesituation ist für alle Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung, die zugleich mit vielen Belastungen und Ungewissheiten verbunden ist. Entscheidend ist, dass dieser Jahrgang sich darauf verlassen kann, dass ihm keine Nachteile entstehen. Wir haben uns deshalb in der Ländergemeinschaft noch einmal einstimmig darauf verständigt, die diesjährigen Abschlüsse unabhängig von ihrem Zustandekommen gegenseitig anzuerkennen“, so Ministerin Gebauer abschließend.
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