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Ministerin Gebauer: Das Land unterstützt die Kommunen bei der digitalen Ausstattung der Schulen

Durchführungszeitraum für die digitalen Ausstattungsprogramme verlängert 

30.05.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen und Schulträger, die durch die Corona-Pandemie mit besonderen Belastungen konfrontiert sind, und verlängert den Durchführungszeitraum für die Förderprogramme zur digitalen Ausstattung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf um fünf weitere Monate. 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die von der Landesregierung aufgelegten Förderprogrammen zur Digitalisierung der Schulen laufen sehr erfolgreich. Ein Großteil der Mittel ist bereits abgerufen, zum heutigen Stand über 97 Prozent. Das ist ein großer Erfolg und Nordrhein-Westfalen war hier landesweiter Vorreiter, lange vor dem Bundesprogramm ist das Land initiativ geworden. Diesen Positivtrend verfolgen wir weiter und unterstützen die Kommunen und Schulträger bei dieser besonderen Aufgabe ganz pragmatisch, indem wir den Durchführungszeitraum der Förderrichtlinien, also die Zeit der Belieferung und Abrechnung, verlängern. Trotzdem erwarten wir von allen Schulträgern ein entschlossenes Handeln und Investieren. Gemeinsam schaffen wir durch die Digitalisierung unserer Schulen über die Pandemie hinaus nachhaltig beste Lern- und Unterrichtsbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler.“ 

Mit der Anpassung der Förderrichtlinien für die digitalen Ausstattungsprogramme können Lieferung und Abrechnung der digitalen Endgeräte bis zum 31.12.2021 erfolgen. Die Frist für die Antragstellung und Beauftragung der Bestellungen bleibt der 31.07.2021. So ist sichergestellt, dass die Kommunen ausreichend Zeit haben, um die Mittel für die benötigten Geräte fristgerecht zu verausgaben, beispielsweise bei Lieferengpässen. 

Im Sommer 2020 hatte die Landesregierung die bis dahin größte digitale Förderoffensive zur Ausstattung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, aufgelegt. So konnten die Schulen kurzfristig bei dem durch die Corona-Pandemie notwendigen Distanz- und Wechselunterricht unterstützt werden.
Über 255 Millionen Euro (255.329.026,61 Euro) von den aus den Förderprogrammen insgesamt zur Verfügung stehenden 263 Millionen Euro wurden bereits beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei über 97 Prozent. 

 

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Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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