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Ministerin Gebauer: Der Digitalpakt gibt Rückenwind

Förderbudgets für die Schulträger stehen fest

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

04.09.2019

Das Landeskabinett hat die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule gebilligt und damit den Weg frei gemacht für die Auszahlung der Fördermittel an die Schulen in NRW in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte, dass die dringend erforderliche Unterstützung bei der Digitalisierung der Schulen nun Wirklichkeit werde: „Digitale Medien können das Lernen und Lehren in unseren Schulen verbessern. Dafür müssen wir unsere Schulen mit moderner Technik ausstatten. Der Digitalpakt Schule gibt uns den nötigen Rückenwind, um unsere Schulen ins digitale 21. Jahrhundert zu führen.“

Zeitgleich zur Umsetzung des Digitalpakts treibt die Landesregierung im Rahmen des GigabitMasterplans.NRW den Ausbau flächendeckender gigabitfähiger Netze voran. Bis Ende 2022 sollen alle Schulen und Gewerbegebiete angeschlossen sein. „Entscheidend bei der Digitalisierung ist, dass sämtliche Vorhaben parallel umgesetzt werden. Es geht darum, zeitgleich zu agieren, um Wirkung zu erzielen. Die Schulen müssen mit schnellem Internet versorgt werden und die Schulträger können nun mit den Mitteln des Digitalpakts auch in den Schulen noch besser für die notwendige digitale Infrastruktur sorgen. Das Land hat auch die Lehrerausbildung angepasst, damit die Lehrerinnen und Lehrer bereits in ihrer Ausbildung und durch Fortbildungen fit für die digitale Zukunft in den Klassenzimmern werden“, so Gebauer. Seit Mai 2019 ist in Nordrhein-Westfalen der Nachweis von Kompetenzen für das Lernen und Lehren mit digitalen Medien verpflichtender und prüfungsrelevanter Bestandteil der schulpraktischen Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst. Auch die Lehrerfortbildung wird auf die Erfordernisse der Digitalisierung ausgerichtet.

Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Digitalpakt Schule nach dem Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro. Alle Schulträger erhalten ein Förderbudget, das bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist. Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen und von privaten Ersatzschulen. Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt. Einen Link zur Liste der Förderbudgets der einzelnen Schulträger finden Sie am Ende.

Antragsberechtigt sind auch die Träger von Pflegeschulen und Schulen der Gesundheitsfachberufe. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Digitalisierung betrifft alle Schulen. Das Land anerkennt und wertschätzt ausdrücklich auch die wichtige Arbeit der Fachschulen in den Bereichen Pflege und Gesundheit. Deshalb erhalten auch sie Mittel aus dem Digitalpakt. Es ist wichtig, dass die jungen Menschen, die in diesem Bereich arbeiten wollen, eine erstklassige Ausbildung erhalten. Der Digitalpakt Schule wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt Schule können Investitionen in die IT-Infrastruktur einer Schule getätigt werden. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10 Prozent.

Die Förderrichtlinie wird zum 15. September 2019 im Amtsblatt des Schulministeriums veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können die Schulträger und die Schulen des Gesundheitswesens dann bei den Bezirksregierungen Anträge stellen. Für die Antragsstellung wurde mit den Bezirksregierungen ein schlankes, digitales Verfahren aufgesetzt, das ebenfalls am 15. September freigeschaltet wird. Der Link zum Antragsverfahren wird auf der Internetseite des Schulministeriums bekanntgegeben.

Schulministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Die Schulen und Schulträger stehen beim Digitalpakt jetzt in den Startblöcken und am 15. September gibt das Schulministerium den Startschuss. Die Digitalisierung unserer Schulen wird aber kein Sprint, sondern ein Marathon werden. Die beste Technik von heute wird morgen veraltet sein. Deshalb werden weitere Investitionen folgen müssen. Für die beste Bildung unserer Kinder und jungen Menschen darf uns das nicht zu teuer sein.“

Weitere Informationen:

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Die Förderbudgets für die einzelnen Schulträger finden Sie hier.