Ministerin Gebauer: Die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist eine wichtige Aufgabe der Schulen
Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten wird sehr gut angenommen
Die neue Förderung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft wird sehr gut angenommen. Zum ersten Schulhalbjahr 2018/19 konnten alle 114 beantragten Fahrten bewilligt werden. Dafür werden Zuschüsse in Höhe von rund 185.000 Euro gewährt. Damit wurden bereits nach drei Monaten 92,5 Prozent der Fördermittel abgerufen. Schulministerin Yvonne Gebauer zeigte sich erfreut und erklärte: „Die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist eine wichtige Aufgabe der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die deutschen Diktaturen kennen Kinder und Jugendliche zum Glück nur noch aus dem Geschichtsunterricht. Und doch müssen die Lehren aus politischer Gewaltherrschaft immer wieder neu gezogen und zeitgemäß vermittelt werden. Auf diese Weise lernen die Schülerinnen und Schüler etwas über den Wert von Freiheit und Demokratie. Als außerschulische Lernorte leisten Gedenkstätten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Deshalb hat die Landesregierung mit dem Haushalt 2018 erstmals ein eigenes Budget im Umfang von 200.000 Euro zur Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten aufgelegt.“
Die entsprechende Förderrichtlinie ist im Mai 2018 in Kraft getreten. Gefördert werden Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsstätten mit historischem Bezug zu politischer Gewaltherrschaft, insbesondere zu den Verbrechen des Nationalsozialismus, zur SED-Diktatur oder zu den Schauplätzen beider Weltkriege. Bis zum 30. Juni 2018 konnten die Schulen Zuschüsse für Fahrten im ersten Schulhalbjahr 2018/19 beantragen. Von den insgesamt 114 Fahrten bleiben 71 innerhalb Deutschlands, zwölf mit Zielen in Nordrhein-Westfalen. 43 Fahrten gehen ins benachbarte europäische Ausland: 33 nach Polen, der überwiegende Teil mit dem Ziel Krakau/Auschwitz, sieben nach Frankreich, zwei nach Belgien und jeweils eine in die Niederlande und nach Lettland.
Bis zum 30. Dezember 2018 können über die Bezirksregierungen Fahrten für das zweite Schulhalbjahr 2018/19 beantragt werden.
Mehr Informationen: www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/F%C3%B6rderung-von-Fahrten/
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
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