Ministerin Gebauer: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen gestalten eine lebendige Erinnerungskultur – Eine Million Euro für Gedenkstättenfahrten
Eine Million Euro für Landesprogramm zur Förderung von Gedenkstättenfahrten
Eine Million Euro für Landesprogramm zur Förderung von Gedenkstättenfahrten
Mit dem Haushalt 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung von Gedenkstättenfahrten von Schulen auf eine Million Euro erhöht. Die Landesregierung hatte das Landesprogramm mit dem Schuljahr 2018/19 erstmals aufgelegt und 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. „Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt seine Verantwortung für eine lebendige Erinnerungskultur sehr ernst. Die Vervierfachung der Mittel in nur drei Haushaltsjahren zeigt dies deutlich. Gerade heute am Gedenktag 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz ist es mir ein besonders Anliegen zu betonen, dass die Schulen im Land einen wichtigen Beitrag gegen das Vergessen der Gräueltaten der
Nazi-Diktatur leisten. Für mich hat jede Generation die Verpflichtung, vor unserer Geschichte nicht die Augen zu verschließen und auch heute wachsam zu sein. Die Schulen wissen um ihre Verantwortung und sie arbeiten intensiv daran, den Schülerinnen und Schülern als Mahnung und aus Verantwortung für die Zukunft die Dimension des Holocausts vor Augen zu führen. Gedenkstättenfahren sind ein sehr gutes Mittel, um dies an den Orten der Nazi-Verbrechen anschaulich und eindringlich zu leisten“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Das Landesprogramm wird von den Schulen hervorragend angenommen. Insgesamt wurden bisher 544 Exkursionen zu Erinnerungsorten im In- und Ausland gefördert. Die Anzahl der beantragten Fahrten steigt kontinuierlich und stellt sich wie folgt dar:
- 1. Schulhalbjahr 2018/2019: 114 geförderte Fahrten
- 2. Schulhalbjahr 2018/2019: 161 geförderte Fahrten
- 1. Schulhalbjahr 2019/2020: 104 geförderte Fahrten
- 2. Schulhalbjahr 2019/2020: 165 geförderte Fahrten
Hauptziel der Fahrten ist Auschwitz, gefolgt von deutschen Gedenkstätten an die Gräueltaten der NS-Diktatur, wie Bergen-Belsen, Dachau oder Neuengamme.
Die Bezirksregierungen, das Ministerium für Schule und Bildung und Bildungspartner NRW beraten die Schulen intensiv bei der Antragsstellung. So existiert seit Mai 2018 unter anderem eine Beratungswebsite, um die Schulen bestmöglich zu unterstützen.
Weitere Informationen unter: www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/Foerderung-von-Fahrten
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw
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