Ministerin Gebauer: Für mehr Vergleichbarkeit zwischen den Ländern
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das für den Fall, dass die schriftliche Abiturprüfung um vier oder mehr Punkte nach oben von der in der Qualifikationsphase erzielten Durchschnittsnote abweicht, eine verpflichtende mündliche Prüfung in dem entsprechenden Fach ansetzt. Während in anderen Bundesländern eine gute schriftliche Abiturleistung bestehen bleibt, müssen die Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen diese durch eine verpflichtende Nachprüfung bestätigen. Eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe sieht nun vor, diese verpflichtende Prüfung zu streichen.
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte hierzu: „Wir wollen, dass gute Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungen auch entsprechend honoriert werden. Mit der Angleichung sorgen wir für eine bessere Vergleichbarkeit bei der Durchführung von schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen zwischen den Bundesländern.“
Ebenfalls entfallen soll die verpflichtende Abweichungsprüfung, wenn die schriftliche Abiturprüfung von der Vornote um vier oder mehr Punkte nach unten abweicht. Die Möglichkeit einer Notenverbesserung durch eine mündliche Prüfung auf Antrag der Schülerin oder des Schülers bleibt aber gewahrt. Ebenso bleibt die mündliche Bestehensprüfung erhalten, die Schülerinnen und Schüler ablegen müssen, wenn sie nicht die geforderte Punktzahl erreicht haben, um das Abitur zu bestehen. Die Neuregelung soll erstmals für Schülerinnen und Schüler gelten, die im Schuljahr 2020/21 in die Qualifikationsphase eintreten. Die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung befindet sich zurzeit in der Verbändebeteiligung.
„Die Abschaffung der verpflichtenden Abweichungsprüfung stärkt die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler, da die Entscheidung über eine zusätzliche mündliche Prüfung nun bei den Schülerinnen und Schülern liegt“, so Schul- und Bildungsministerin Gebauer abschließend.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw
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