Ministerin Gebauer: Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern für die Prüfungen viel Erfolg und die nötige Ruhe und Gelassenheit
Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen
Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen
Ab dem 30. April 2019 ist es für rund 87.100 Schülerinnen und Schüler an insgesamt 1.126 Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder soweit: Die Prüfungen für das Abitur stehen an. Schulministerin Yvonne Gebauer: „An das Abitur werden die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten ein Leben lang zurückdenken. Es stellt einen Meilenstein in ihrem Leben dar, auf den sie intensiv hingearbeitet haben und von den Lehrerinnen und Lehrern vorbereitet wurden. Ich hoffe, dass alle mit der nötigen Ruhe und Gelassenheit in die Prüfungen gehen und wünsche jeder Schülerin und jedem Schüler des Abiturjahrgangs für die Prüfungen viel Erfolg.“
An den allgemein bildenden Schulen absolvieren in diesem Schuljahr rund 77.000 Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfungen: An den 616 Gymnasien sind es etwa 61.000 Schülerinnen und Schüler, an den 214 Gesamtschulen rund 14.000 und an den 33 Waldorfschulen ca. 700 Schülerinnen und Schüler. Hinzu kommen etwa 1.100 Studierende an den 34 Weiterbildungskollegs. Die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen werden zwischen dem 30. April und dem 15. Mai geschrieben, es beginnt mit dem Fach Deutsch. Ab dem 16. Mai finden dann die mündlichen Prüfungen statt, die landesweit nicht zentral gestellt werden. Bis einschließlich 6. Juli werden die Zeugnisse ausgegeben.
An den 229 Beruflichen Gymnasien starten rund 10.100 Schülerinnen und Schüler am 30. April mit den schriftlichen Abiturprüfungen. Die erste Prüfung wird jeweils in dem Profil bildenden Leistungskursfach abgelegt. Die letzten schriftlichen Prüfungen finden am 10. Mai statt. Die mündlichen Prüfungen finden dann ab dem 20. Mai statt. Ihre Zeugnisse erhalten die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 29. Juni.
Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den allgemein bildenden Schulen finden Sie hier.
Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den Beruflichen Gymnasien finden Sie hier.
Hintergrund
In der gymnasialen Oberstufe wird die Abiturprüfung in vier Fächern abgelegt, die aus dem sprachlich-literarisch-künstlerischen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld stammen müssen. Zwei der vier Abiturfächer müssen aus den Fächern Deutsch und Mathematik und einer Fremdsprache gewählt werden. Das erste und zweite Abiturfach sind die beiden Leistungskursfächer, als drittes und viertes (mündliches) Abiturfach werden zwei Grundkursfächer festgelegt. Das erste Leistungskursfach (erstes Abiturfach) muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. Insgesamt kann die Abiturprüfung in 40 verschiedenen Fächern abgelegt werden. Darunter finden sich auch Fächer wie Japanisch, Psychologie, Soziologie und Hebräisch.
Wie im vergangenen Jahr beteiligt sich Nordrhein-Westfalen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch am bundesweiten Aufgabenpool. Seit 2017 entnimmt Nordrhein-Westfalen Aufgaben aus diesem von der Kultusministerkonferenz eingerichteten Aufgabenpool, um das Abitur zwischen den Bundesländern vergleichbarer zu gestalten.
Rechtliche Grundlagen für das Zentralabitur in Nordrhein-Westfalen sind das Schulgesetz (§ 18 Abs. 4) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§§ 20 ff. APO-GOSt , APO-BK und APO-WBK).
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