Ministerin Gebauer: Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht setzt zeitgemäßes Zeichen für Gemeinsamkeiten
Schulbesuch in Herford
Schulbesuch in Herford
Schulministerin Yvonne Gebauer hat den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht an der Gesamtschule Friedenstal in Herford besucht. Die Gesamtschule ist eine von 184 Schulen in Nordrhein-Westfalen, die seit diesem Schuljahr erstmalig diese neue Organisationsform des konfessionsgebundenen Religionsunterrichtes anbietet. Ministerin Gebauer begrüßt die Initiative der Kirchen: „Die Betonung gemeinsamer christlicher Glaubenssätze bei gleichzeitiger Vermittlung beider konfessioneller Sichtweisen sind ein vielversprechender Ansatz, gerade mit Blick darauf, dass in manchen Landesteilen und im Laufe der Zeit weniger bekenntnisangehörige Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen.“
Während des Unterrichtsbesuchs mit anschließenden Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Vertretern des Erzbistums Paderborn und der Evangelischen Kirche von Westfalen gewann Ministerin Gebauer Einblicke, wie diese neue Form des Religionsunterrichtes vor Ort erfolgreich ausgestaltet wird. Ministerin Gebauer: „Es freut mich, dass viele Schulen von dem Angebot Gebrauch gemacht haben. Wie die Gesamtschule Friedenstal zeigt, profitieren davon die Schülerinnen und Schüler. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht stärkt das Profil und die besondere Aufgabe des konfessionsgebundenen Religionsunterrichtes: nämlich die Identität der Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen. Der gemeinsame Unterricht wird den Unterschieden der Konfessionen gerecht und setzt gleichzeitig ein Zeichen für deren Gemeinsamkeiten.“
Seit dem Schuljahr 2018/19 können Schulen in Nordrhein-Westfalen für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht auf Antrag eine konfessionelle Kooperation mit gemeinsamen Lerngruppen einführen. Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche sowie die (Erz-)Bistümer Aachen, Münster und Essen und das Erzbistum Paderborn hatten im Juni 2017 Kooperationsvereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht unterzeichnet. Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die Kirchen auch auf die rückläufige Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ein. Rechtliche Grundlage bildet die Neufassung des Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW.
Unter den 184 Schulen, die den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht anbieten, sind 99 Grundschulen. Den nächstgrößeren Anteil machen 46 Gesamt- und Sekundarschulen aus. Zudem haben landesweit 23 Gymnasien, sechs Realschulen, fünf Hauptschulen, drei Förderschulen sowie zwei Gemeinschaftsschulen dieses Unterrichtsmodell eingeführt.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw.
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