Ministerin Gebauer: Land unterstützt die Kommunen verlässlich bei der Inklusion
Inklusionspauschale wird um 10 Millionen Euro erhöht
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Land unterstützt die Kommunen weiter verlässlich bei der Umsetzung der Inklusion. Dazu wird den Kommunen für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 jeweils ein Gesamtbetrag in Höhe von 60 Millionen Euro ausgezahlt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung stellt diese Ressourcen bereit, um die erfolgte Neuausrichtung der Inklusion weiter fortzuführen und kraftvoll zu unterstützen. Die eingeführten Kriterien für ein qualitativ hochwertiges inklusives Lernen kommen allen Schülerinnen und Schülern zugute. Neben den in dieser Legislaturperiode zusätzlich geschaffenen Stellen für das gemeinsame Lernen erhalten die Kommunen für bestmögliche Förderung weiterhin jährlich 60 Millionen Euro.“
Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere Leistung eine Inklusionspauschale, die aktuell um 10 Millionen Euro auf dann 50 Millionen Euro angehoben wird.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden. Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Für die Schuljahre 2014/2015 bis 2022/2023 stellt das Land für den Belastungsausgleich insgesamt 170 Millionen Euro bereit, als Inklusionspauschale 300 Millionen Euro. Das Ministerium für Schule und Bildung zahlt den Belastungsausgleich und die Inklusionspauschale für jedes Schuljahr spätestens am 1. Februar an die Gemeinden und Kreise aus.
„Inklusion ist ein gelebter Prozess, der sich nicht in Zahlen ausdrücken darf, sondern in einem positiven Vertrauen in die handelnden Akteure. Land und Kommunen stehen dazu Seite an Seite“, so Ministerin Gebauer abschließend.
Den vierten Evaluationsbericht der Landesregierung zu Belastungsausgleich und Inklusionspauschale finden Sie hier.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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