Ministerin Gebauer: Wir geben den Gymnasien einen klaren Rahmen und bereiten G9 umfassend vor
Rückkehr der Gymnasien zum Abitur nach neun Jahren
Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für eine Rückkehr der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen zum Abitur nach neun Jahren. „Die Rückkehr zu G9 ist eines der wichtigsten landespolitischen Vorhaben. Es war mir ein persönliches Anliegen, hier schnell Klarheit zu schaffen und einen umfassenden und gut vorbereiteten Entwurf für ein Schulrechtsänderungsgesetz vorzulegen“, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer nach der Sitzung des Kabinetts. Das Schulministerium wird den Referentenentwurf nun in die Verbändebeteiligung geben.
Ministerin Gebauer betonte: „Die neue Landesregierung aus CDU und FDP hat die Probleme erkannt, benannt und rasch gehandelt. Wir wollen mit der Rückkehr zu G9 einen jahrelangen Streit beenden und dafür sorgen, dass sich die Gymnasien – wie alle anderen Schulformen auch – wieder auf ihr Kerngeschäft, den Unterricht, konzentrieren können. Das ist die wichtigste Voraussetzung für beste Bildung.“
Ministerin Gebauer erinnerte daran, dass kaum ein anderes landespolitische Thema in den vergangenen Jahren so sehr im Fokus der Öffentlichkeit gestanden habe wie die Schulzeitverkürzung. „Die Unzufriedenheit mit G8 war genauso groß wie der Wunsch nach einer Rückkehr zu G9. Mir ist deshalb besonders wichtig, dass die Umstellung umfassend und verlässlich im Dialog mit den Beteiligten vorbereitet wird. Das braucht Zeit, bringt aber auch die nötige breite Akzeptanz.“ Die Ministerin wies darauf hin, dass bereits bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs ausführliche Gespräche mit allen Beteiligten geführt worden seien, um das ganze Spektrum an unterschiedlichen Sichtweisen zu berücksichtigen und größtmögliche Transparenz herzustellen. Am Ende seien aber auch Entscheidungen nötig gewesen.
Der Referentenentwurf für ein Schulrechtsänderungsgesetz sieht Folgendes vor:
- Die Umstellung auf G9 erfolgt zum Schuljahr 2019/20 mit den Jahrgangsstufen fünf und sechs, die als Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit bilden.
- Gymnasien können aber auch einmalig die Entscheidung treffen, bei G8 zu bleiben. Erforderlich soll dafür ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit plus einer Stimme sein. „Wir wollen damit sicherstellen, dass wegen der Drittelparität in diesem Gremium keine Gruppe komplett überstimmt werden kann“, so Ministerin Gebauer. In der Schulkonferenz sind Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern (ab Klasse 7) vertreten.
- Nach derzeitigem Stand sind für die Sekundarstufe I des neunjährigen Gymnasiums wie an den anderen Schulformen auch insgesamt 188 Wochenstunden vorgesehen. Davon sind acht Stunden nicht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. G9 wird zukünftig mit 180 verbindlichen Stunden auch als Halbtagsangebot möglich sein – so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Unabhängig davon können Gymnasien aber auch weiterhin als Ganztagsschulen geführt werden.
- Die Rückkehr zu G9 wird zusätzlichen Schulraum erforderlich machen. Ministerin Gebauer: „Das Land ist ein fairer Partner der Kommunen. Über die Höhe der auszugleichenden Kosten für die kommunalen Schulträger wird das Land mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausführliche Gespräche führen und dazu ein Gutachten erstellen lassen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Unser Ziel ist eine einvernehmliche Lösung bei allen konnexitätsrelevanten Fragen.“
- Die Rückkehr zu G9 erfordert auch eine Reihe von untergesetzlichen Regelungen. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften müssen angepasst werden. Die Lehrplankommissionen für das neunjährige Gymnasium werden Anfang 2018 ihre Arbeit aufnehmen, sodass die Lehrpläne rechtzeitig zum 1. August 2019 in Kraft gesetzt werden können. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang, das Fach „Politik/Wirtschaft“ vom Stundenumfang her sowie durch geänderte curriculare Vorgaben aufzuwerten, sodass auch Kenntnisse der Wirtschaftsordnung und Aspekte der Verbraucherbildung stärker als bisher vermittelt werden.
Nach Abschluss der Verbändebeteiligung bis Weihnachten soll der Gesetzentwurf Anfang 2018 dem Landtag zugeleitet werden. Ziel ist die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause 2018, sodass für alle Beteiligten Klarheit herrscht. Ministerin Gebauer: „Die Gymnasien haben dann die Möglichkeit, in ihren Gremien zu beraten und einmalig zu entscheiden, ob sie bei G8 bleiben wollen. Dieser Prozess sollte bis zum Beginn der Anmeldephase zum Schuljahr 2019/20 abgeschlossen sein.“
Weitere Informationen
- Themenübersicht "Weiterentwicklung des Gymnasiums in NRW"
- Referentenentwurf vom 14. November 2017: "Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)"
- Synopse zu diesem Referentenentwurf
- Zeitlicher Ablauf „G9-Gesetz“
- Planungen schulfachliche Ausgestaltung
- Videobotschaft von Ministerin Yvonne Gebauer (14. November 2017)
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