Ministerin Gebauer: Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern Sicherheit für ihre Abschlussprüfungen
Maßnahmen zur Absicherung von Abschlussprüfungen und des Schulbetriebs
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Durchführung der zentralen Abschlussprüfungen und weitere Anpassungsmöglichkeiten zur Absicherung des Schulbetriebs in den kommenden Wochen informiert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat bekräftigt, dass den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen auch in diesem Jahr keine pandemiebedingten Nachteile entstehen dürfen: „Wer am Ende dieses Schuljahres eine zentrale Abschlussprüfung ablegt, wird einen vollwertigen Abschluss erhalten. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr mit einer angemessenen Anpassung der Prüfungsvorgaben. Dieses Verfahren hat sich bereits im vergangenen Jahr gut bewährt und wird auch in diesem Jahr für faire Prüfungsbedingungen sorgen.“
Für das Zentralabitur wird es so wie zum Abiturjahrgang 2021 erneut Anpassungen geben. Dazu zählt eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit. Vom 1. bis zum 7. April 2022 findet Unterricht nur noch zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern statt. Darüber hinaus wird es auch in diesem Jahr das Angebot einer erweiterten Aufgabenauswahl geben. Die Aufgabenkommissionen haben zusätzliche Aufgaben erarbeitet, sodass in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten bestehen. Dadurch bietet sich vor allem den Lehrkräften ein größerer Spielraum zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen, die zum erteilten Unterricht bestmöglich passen.
Für die Zentralen Prüfungen 10 gilt wie im Jahr 2021, dass die fachlichen Vorgaben konkretisiert und bestimmte Inhalte und die damit verbundenen Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen werden. Diese werden auf die Unterrichtszeit nach der Prüfung verschoben. Dadurch wird insgesamt eine Entlastung für die Prüflinge erzielt, ohne dadurch die fachlichen Anforderungen der Kernlehrpläne und bundesweiten Bildungsstandards bezogen auf die angestrebten Abschlüsse einzuschränken. Ebenfalls werden zusätzliche Auswahlmöglichkeiten bei den Prüfungsaufgaben bereitgestellt, um eine bessere Passung zwischen den Prüfungsanforderungen und dem im Einzelfall erfolgten Unterricht zu ermöglichen.
Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen Handlungsspielräume zur Unterrichtsorganisation bei pandemiebedingten personellen Engpässen aufgezeigt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Unser Ziel bleibt weiter so viel Präsenzunterricht wie möglich. Wir geben den Schulen Hinweise für eine rechtssichere Unterrichtsgestaltung in den nächsten Wochen. Sofern nicht bereits geschehen, können sie damit flexibel vor Ort und mit Rückendeckung der Schulaufsicht zielgenaue Maßnahmen für einzelne Klassen und Lerngruppen ergreifen, um den Unterricht abzusichern.“
Den Schulleitungen ist es weiterhin möglich, im Falle personeller Engpässe aufgrund der pandemischen Entwicklung nach eigenem Ermessen und mit der Rückendeckung der Schulaufsicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung zu treffen.
So viel Präsenzunterricht in der Schule wie möglich ist nach wie vor das oberste Ziel. In besonderen Ausnahmesituationen sind die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten – unter Beachtung der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der Distanzunterrichtverordnung – zu nutzen. Sämtliche Einschränkungen sind so gering wie möglich zu halten und schnellstmöglich wieder aufzuheben. Insbesondere folgende schulspezifische Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind zulässig:
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Die Anzahl der schriftlichen Leistungsüberprüfungen kann vorübergehend reduziert werden, bspw. in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen sowie der Gymnasien, an denen Klassenarbeiten in Deutsch, Mathematik oder Englisch von fünf auf vier reduziert werden können.
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In einzelnen Fächern kann die vorgeschriebene Wochenstundenzahl vorübergehend unterschritten werden, jedoch nicht in prüfungsrelevanten Fächern zentraler Prüfungsverfahren. Bei einer Unterschreitung von mehr als drei Wochen ist die Schulaufsicht miteinzubeziehen.
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Sollte in besonderen Ausnahmenfällen und nach Ausschöpfen aller weiteren Möglichkeiten, Präsenzunterricht für einzelne Lerngruppen oder Jahrgangsstufen vorübergehend nicht angeboten werden können, kann eine zeitlich eng befristete Einrichtung von Distanzunterricht für diese Gruppen unumgänglich sein. Die Schulen können Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen und Lerngruppen einrichten. Sicherzustellen ist der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase und der Abschlussklassen mit bevorstehenden Prüfungen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, an die Abschlüsse und Berechtigungen bzw. Qualifikationen für Übergänge vergeben werden.
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Bei Anpassungen in den Förderschulen ist die Einrichtung einer pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung erforderlich.
Die Schulkonferenz ist vor Umsetzung der Entscheidungen angemessen einzubinden, die getroffenen Entscheidungen sind der Schulaufsicht anzuzeigen.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schulen aller Schulformen und -stufen bereits umfangreiche pädagogische und didaktische Materialien zur Verfügung gestellt. Schulkonzepte veranschaulichen, wie Unterricht unter den besonderen Bedingungen dieser Infektionswelle organisatorisch sowie pädagogisch-didaktisch umgesetzt werden kann. Das Angebot im Bildungsportal finden Sie hier.
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Ich bin überzeugt, dass es uns damit gemeinsam gelingen wird, den Präsenzunterricht so gut wie möglich abzusichern und unsere Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr zu erfolgreichen Abschlüssen zu führen.“
Die aktuelle Schulmail finden Sie hier.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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