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Ministerin Gebauer: Wir müssen es genauer wissen

5,1 Prozent Unterrichtsausfall im Schuljahr 2017/18 nach Rollierendem Verfahren

21.12.2018

Im vergangenen Schuljahr 2017/18 sind an den Schulen in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 5,1 Prozent des Unterrichts ausgefallen. Das ist das Ergebnis der neuen Unterrichtsausfallstatistik, die noch nach dem sogenannten Rollierenden Verfahren der Vorgängerregierung durchgeführt wurde. Der Erhebung liegt wie in den Vorjahren die durch die Bildungskonferenz einvernehmlich festgelegte Definition für „Unterricht“ zugrunde. Neben dem ersatzlosen Ausfall von Unterricht mit einem Anteil von 3,8 Prozent liegt der Anteil von Eigenverantwortlichem Arbeiten (EVA) bei 1,3 Prozent. Zusammengefasst ergibt sich daraus eine Summe der Maßnahmen ohne Lehrkraft von insgesamt 5,1 Prozent.  Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass das Rollierende Verfahren zwar eine erhebliche methodische Verbesserung gegenüber früheren Stichprobenuntersuchungen darstelle. „Diese Landesregierung hat jedoch höhere Ansprüche. Wir müssen es genauer wissen und erheben dazu seit diesem Schuljahr Daten über das gesamte Schuljahr hinweg zeitgleich an allen Schulen. Unser Ziel ist eine transparente Erhebung, die ein realistisches Bild des Unterrichtsgeschehens an jeder einzelnen Schule liefert. Auf dieser Grundlage können wir weitere Maßnahmen gegen den Unterrichtsausfall ergreifen.“

Beim Rollierenden Verfahren mussten alle rund 4.600 öffentlichen Schulen der teilnehmenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen einmal rückblickend über einen Zeitraum von zehn Unterrichtstagen Daten zum Unterrichtsgeschehen melden. Das Schuljahr 2017/18 wurde dabei in 19 Erhebungsabschnitte eingeteilt, auf welche die Schulen regional und schulformspezifisch gleichmäßig nach einem Zufallsprinzip verteilt wurden.

Die Ergebnisse des Rollierenden Verfahrens haben jedoch keine Aussagekraft bezüglich des Unterrichtsausfalls an einzelnen Schulen im gesamten Schuljahr. Daher wurde dieses Verfahren zum Schuljahr 2018/19 durch die „Flächendendeckende Unterrichtsaufallstatistik mit Detailerhebung“ abgelöst. Das neue Verfahren findet in Form einer auf wenige Kennziffern reduzierten wöchentlichen Rückmeldung der teilnehmenden Schulen statt. Einmal jährlich meldet jede Schule zudem detaillierte Informationen zu Ausfallgründen und ergriffenen Maßnahmen. Die Schulen wurden für das neue Verfahren mit der erforderlichen Software ausgestattet und erhalten für den entstehenden Arbeitsaufwand eine Entlastung.

Ministerin Gebauer: „In den vergangenen Jahren sind die Ergebnisse der Erhebungen zum Unterrichtsausfall mit Werten von unter zwei Prozent wiederholt stark angezweifelt worden. Viele Eltern haben einen deutlich höheren Unterrichtsausfall wahrgenommen. Wenn wir das gesamte Schuljahr betrachten, zeigen die neuen Zahlen, dass diese Wahrnehmung berechtigt war. Mit dem aktuell im Rollierenden Verfahren festgestellten Unterrichtsausfall von durchschnittlich 5,1 Prozent kommen wir der Wirklichkeit nun näher. Wir brauchen aber genaue Zahlen im Schuljahresverlauf auf Einzelschulebene. Mit dem neuen Verfahren können die Besonderheiten einzelner Schulen besser abgebildet werden. Insgesamt erhalten wir auf diese Weise eine deutlich bessere Datengrundlage. So haben wir es den Eltern versprochen.“

Zentrale Ergebnisse für das Schuljahr 2017/18

Kategorie

Erteilter Unterricht mit Lehrkraft insgesamt

Unterrichtsausfall

Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA)

Ersatzloser Ausfall

Anteil in NRW insgesamt1)

95,0 %

1,3 %

3,8 %

1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen ergibt sich bei einer Nachkommastelle eine Summe von 100,1 Prozent.

Zeitreihe

 

Stichprobenuntersuchung

Rollierendes Verfahren

Schuljahr

2014/2015

2015/2016

2017/2018

Ersatzloser Ausfall

1,7 %

1,8 %

3,8 %

Eigenverantwortliches Arbeiten(EVA)

0,9 %

1,2 %

1,3 %

Summe Unterrichtsausfall

2,6 %

3,0 %

5,1 %



Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

 

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