Ministerin Gebauer: Wir sichern die duale Ausbildung an Berufskollegs auch in Pandemiezeiten
Erlass zur flexiblen Fachklassenbildung
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Es ist Ziel der Landesregierung, den Berufsschulunterricht weiterhin möglichst ortsnah anbieten zu können, trotz derzeit pandemiebedingt geringerer Auszubildendenzahlen als in den vergangenen Jahren. In einem entsprechenden Erlass hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die Maßnahmen zur Flexibilisierung der Fachklassenbildung für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 ausgeweitet. Damit soll sichergestellt werden, dass Fachklassen des dualen Systems an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen auch bei einer niedrigen Zahl von Ausbildungsverhältnissen beibehalten werden können.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die duale Berufsausbildung soll auch in Pandemiezeiten ein Markenzeichen Deutschlands und Nordrhein-Westfalens bleiben. Gut ausgebildeter Fachkräftenachwuchs ist für den Wirtschaftsstandort NRW von großer Bedeutung. Wir wollen coronabedingte Schließungen von Fachklassen des dualen Systems – soweit dies möglich ist – vermeiden und machen weitere Flexibilisierungen bei der Fachklassenbildung möglich. Damit leisten wir auch unseren Beitrag zur Fachkräftesicherung in Coronazeiten.“
Um zu vermeiden, dass aufgrund der coronabedingt geringeren Zahl von Ausbildungsverhältnissen Fachklassenschließungen erfolgen und damit die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben und jungen Menschen wegen langer Fahrwege zur Berufsschule sinkt, erweitert das Ministerium für Schule und Bildung die bereits vorhandenen Maßnahmen zur flexiblen Fachklassenbildung: Minderfrequente Fachklassen können vorrangig für bis zu fünf Jahre aufrechterhalten werden, wenn perspektivisch eine Erhöhung der Auszubildendenzahlen in der Region und in dem Beruf wieder zu erwarten ist.
Zudem unterstützt das Ministerium betroffene Berufskollegs, indem die Bezirksregierungen bedarfsorientiert zusätzliche Stellen zuweisen können, um Auswirkungen des hohen Lehrkräfteeinsatzes in den kleinen Klassen auf andere Bildungsgänge in den Berufskollegs abzumildern.
Bereits im letzten Jahr hatte das Ministerium für Schule und Bildung in einem Erlass vorsorglich geregelt, dass Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz verlieren, zur Sicherung des Ausbildungserfolgs in den Fachklassen des dualen Systems unterrichtet werden können, bis sie eine Alternative gefunden haben.
Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses wurden bereits vor der Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung und zur beruflichen Orientierung in die Wege geleitet. Dazu gehörten bereits Maßnahmen zur Flexibilisierung zur Fachklassenbildung, um trotz geringer Auszubildendenzahlen möglichst ortsnah den Berufsschulunterricht anbieten zu können.
Durch die Corona-Pandemie hat es für das laufende Schuljahr 2020/2021 trotz aller Anstrengungen zur Stärkung des Ausbildungsmarktes zum Beispiel mit dem Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ und dem Handlungskonzept NRW „Ausbildung auch in Zeiten von Corona sichern“ weniger Abschlüsse von Ausbildungsverträgen gegeben als in den Vorjahren.
Diese neuen Regelungen des Ministeriums für Schule und Bildung sind ein weiterer wichtiger Baustein, mit dem die Landesregierung die Auszubildenden stützt und ihnen und den Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit gibt.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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