Ministerin Gebauer: Wir stärken das Mitspracherecht von Schülerinnen und Schülern
Demokratie in der Schule
Die Landesregierung stärkt das Mitspracherecht von Schülerinnen und Schülern bei der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern. Konnte die Schulkonferenz bislang nur volljährige Schülerinnen und Schüler in die Auswahlkommission der Schule entsenden, wird die Altersgrenze zum Schuljahr 2018/19 auf 16 Jahre herabgesetzt und orientiert sich damit an der Altersgrenze für Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Kinder und Jugendliche sollen in der Schule erleben und einüben, wie unsere Demokratie funktioniert. Sachlich miteinander zu diskutieren und gemeinsam Entscheidungen zu treffen, sind Grundvoraussetzungen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Wir fördern das demokratische Engagement und stärken das Mitspracherecht unserer Schülerinnen und Schüler.“
Die Auswahlkommission entscheidet über die Neueinstellung von Lehrerinnen und Lehrern an einer Schule. Ein Stimmrecht haben in dieser Kommission der Schulleiter bzw. die Schulleiterin, eine von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkraft, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein von der zu je einem Drittel mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern besetzten Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewähltes Mitglied. Ergänzt wird die Auswahlkommission um ein beratendes Mitglied der jeweiligen Personalvertretung sowie bei Bedarf die zuständige Schwerbehindertenvertretung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleitung.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw
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