Ministerin Gebauer: Wir unterstützen unsere Azubis und steigern die Attraktivität der dualen Ausbildung
Land erweitert Möglichkeiten für Zuschuss bei auswärtigem Berufsschulbesuch
Land erweitert Möglichkeiten für Zuschuss bei auswärtigem Berufsschulbesuch
Das Land zahlt künftig mehr Auszubildenden, die eine auswärtige Berufsschule besuchen, einen Zuschuss zu den dafür anfallenden Unterbringungskosten. Eine entsprechende Regelung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die duale Ausbildung ist und bleibt der Schlüssel zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Mit der Neuregelung der Zuschüsse können wir künftig noch mehr Auszubildende unterstützen und sorgen auf diesem Wege für Chancengerechtigkeit in der Berufsausbildung. Wir steigern und investieren in die Attraktivität der beruflichen Bildung, denn sie ist das Fundament der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft.“
Ab 2020 können auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Zuschuss zu den Unterbringungskosten erhalten, die regelmäßig zum Beispiel für zwei Tage in der Woche, mit notwendiger Übernachtung zum Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule anreisen. Bislang war dies nur Auszubildenden im Blockunterricht mit fünf Unterrichtstagen in einer Woche möglich. Außerdem kann das Land in Zukunft auch dann einen Zuschuss zur Unterbringung gewähren, wenn es sich bei der auswärtigen Berufsschule um eine genehmigte Ersatzschule handelt. Bislang wurden nur die Unterbringungskosten von Schülerinnen und Schülern übernommen, die eine öffentliche Berufsschule besuchen.
Die Landesregierung hatte 2018 entschieden, Auszubildenden, die eine Berufsschule besuchen, die sich nicht in der Nähe ihres Wohn- oder Ausbildungsortes befindet, sodass eine tägliche Fahrt nicht zumutbar wäre, erstmals seit 2013 wieder einen Zuschuss zu zahlen. Beispiele hierfür sind bezirksübergreifende Fachklassen in Nordrhein-Westfalen oder Fachklassen in einem anderen Bundesland. Dafür sind im Landeshaushalt 2020 rund 6,1 Millionen Euro eingeplant. Die Zahlung der Landeszuschüsse war 2013 unter der Vorgängerregierung eingestellt worden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw
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