„Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz des Bundes
Nordrhein-Westfalen setzt auf klare und verlässliche Regeln für den Schul- und Unterrichtsbetrieb
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen. Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst. Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April:
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
- Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.
Das Schulministerium hat alle Schulen und Schulträger noch am gestrigen Abend über das künftige Verfahren informiert, wonach die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung darüber trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.
Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht unter Einhaltung der bereits etablierten Schutz- und Hygienekonzepte fort. Die pädagogischen Betreuungsangebote bleiben unverändert erhalten.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung folgt mit den ab Montag geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb den Vorgaben des Bundes und setzt diese im Interesse der Planungssicherheit der Schulen umgehend um. Aufgrund der Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen führt das neue Bundesgesetz automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen. Das wird für viele Familien erneut eine enorme Herausforderung und für die Schülerinnen und Schüler trotz des mittlerweile deutlich verbesserten Distanzunterrichts eine große Enttäuschung sein. Es bleibt das Ziel dieser Landesregierung, auch in den letzten Wochen dieses Schuljahres den Kindern wieder Unterricht in Präsenzform anbieten zu können, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt, denn Kinder brauchen Kinder und Schule findet in der Schule statt.“
Die SchulMail vom 22. April 2021 finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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