Schulministerium: Einladungen für die ersten 400 Startchancen-Schulen
Schulauswahl für das Schuljahr 2024/25 läuft / Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sind voll im Zeitplan und arbeiten zielgerichtet am Programmstart.“
Das Schulministerium teilt mit:
Die Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen kommt in großen Schritten voran. Nachdem der Landtag vor wenigen Tagen seine Zustimmung zu der im Landeskabinett beschlossenen Verwaltungs- und Rahmenvereinbarung gegeben hatte, läuft aktuell die Auswahl der ersten Gruppe der am Startchancen-Programm beteiligten Schulen. „Wir sind gut im Zeitplan und arbeiten zielgerichtet daran, die erforderlichen Voraussetzungen für einen gelingenden Programmstart im kommenden Schuljahr zu schaffen“, betonte Schulministerin Dorothee Feller.
Das Schulministerium hat in Abstimmung mit der Schulaufsicht die ersten 400 Schulen ausgewählt, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 am Programm teilnehmen können. Die angeschriebenen Schulen und Schulträger haben nun bis Mitte Mai Gelegenheit, sich zu entscheiden, ob sie der Einladung folgen wollen. Die ersten Rückmeldungen sind sehr positiv. Weitere rund 520 nordrhein-westfälische Schulen werden zum Schuljahr 2025/2026 in das Programm aufgenommen.
Mit dem Startchancen-Programm stärken Bund und Länder gezielt die Basiskompetenzen in Schulen in herausfordernden Lagen. Dazu investieren sie über die Programmlaufzeit in den kommenden zehn Jahren deutschlandweit bis zu 20 Milliarden Euro. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Startchancen-Programm rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und investiert seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in die gezielte Unterstützung von insgesamt landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage.
Bei der Auswahl der Schulen kann Nordrhein-Westfalen als eines von wenigen Ländern auf einen aktualisierten Schulsozialindex zurückgreifen. Hierbei werden ausschließlich ganze Schulsozialindexstufen berücksichtigt: für die Grundschulen die Stufen 6 bis 9 und für die weiterführenden Schulen (mit Ausnahme der Berufskollegs, Förder- und Klinikschulen) die Stufen 7 bis 9. Für die Schulformen, für die kein Schulsozialindex existiert (Förderschulen, Berufskollegs), werden nach den Vorgaben auf Bundesebene eng an die Sozialindikatoren angelehnte geeignete Kriterien für die Schulauswahl angewendet. Diese beruhen im Wesentlichen auf den Amtlichen Schuldaten, die das Schulministerium jährlich auf seiner Website, dem Bildungsportal, veröffentlicht. Damit ist sichergestellt, dass vor allem zwei zentrale Dimensionen berücksichtigt werden: der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. Auf diese Weise kommt die Förderung bei den Kindern und Jugendlichen an, die sie am dringendsten benötigen.
Die endgültige Benennung der ersten 400 Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung erfolgt bis zum 1. Juni 2024. Schulministerin Feller: „Das Startchancen-Programm ist für die Schulen enorm wichtig, um dabei zu helfen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Wir werden die Schulen auf diesem Weg begleiten, sie mit vorbereitenden Veranstaltungen unterstützen und dieses Programm gemeinsam mit ihnen zu einem Erfolg machen.“
Weitere Informationen zum Startchancen-Programm finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/startchancen
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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