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Sozialassistenzausbildung: Landesregierung schafft mehr Ausbildungswege in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pflege

17.02.2023

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Die Landesregierung baut die Ausbildungswege in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pflege aus. Ab diesem Schuljahr können die Absolventinnen und Absolventen der Sozialassistenzausbildung diese bei einer weiteren Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann anrechnen lassen. Die Fachkraftausbildung in der Pflege kann dadurch von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Darüber hinaus kann die Sozialassistenzausbildung ab dem Schuljahr 2023/24 auch in praxisintegrierter Form absolviert werden.

Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, müssen deutlich mehr Pflegefachkräfte in Nordrhein-Westfalen ausgebildet werden als bisher. Daher haben wir gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung die Ausbildungswege im Bereich Pflege in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Um dort, wo es möglich ist, Bildungswege zu verkürzen und gemeinsame Kompetenzen in Ausbildungen zusammenzuführen. So können neue Wege in die Pflegeberufe eröffnet werden.“

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Wir haben die Kompetenzen der Bildungsgänge in der Sozialassistenz und Pflegefachassistenz abgeglichen. Mit dem Abschluss haben die Absolventinnen und Absolventen nun die Möglichkeit, die dreijährige Pflegeausbildung um ein Jahr zu verkürzen. Die Berufskollegs leisten mit diesem neuen Weg einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur Qualifikation von Pflegefachpersonen.“

Mit der Neuregelung können Sozialassistentinnen und Sozialassistenten eine mögliche Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann verkürzen, sofern sie eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Bereich der Pflege gewählt haben. Hierzu zählt auch die entsprechende Praktikumswahl.

Auch der Abschluss der neuen praxisintegrierten Ausbildung (PIA) zur Sozialassistenz mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Pflege, die ab dem Schuljahr 2023/24 an vielen Berufskollegs möglich ist, wird in Zukunft eine Verkürzung der Pflegefachausbildung ermöglichen. Die PIA unterscheidet sich von der bisherigen vollzeitschulischen Ausbildung durch die Erhöhung der Praxisanteile. Vorgesehen ist die gleichmäßige Verteilung der Theorie- und Praxisanteile über die zweijährige Dauer der Ausbildung.

Darüber hinaus bieten die Schulen für Pflegeberufe Herford/Lippe GmbH gemeinsam mit dem Anna-Siemsen-Berufskolleg in Herford zum Start des Schuljahres 2023/24 und dem Lüttfeld-Berufskolleg in Lemgo zum Start des Schuljahres 2024/25 die Möglichkeit, drei Abschlüsse gleichzeitig zu erwerben. Innerhalb von zwei Jahren kann die praxisintegrierte Sozialassistenzausbildung und die Pflegefachassistenzausbildung absolviert sowie gleichzeitig die Fachoberschulreife erworben werden.

Zum Hintergrund:
Bei der Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin bzw. zum staatlich geprüften Sozialassistenten handelt es sich um einen sozialpflegerischen Assistenzberuf. Dies bedeutet, dass Sozialassistentinnen und Sozialassistenten Fachkräfte wie die Pflegefachfrau bzw. den Pflegefachmann bei ihrer Arbeit unterstützen. Darüber hinaus können Sozialassistenten und Sozialassistentinnen in der Betreuung von demenziell veränderten Menschen eingesetzt werden.

Voraussetzungen für die staatlich geprüfte Sozialassistenzausbildung ist mindestens ein erster Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss nach Klasse 9). Wird die praxisintegrierte Form gewählt, muss ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer ambulanten oder stationären Altenpflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus ab Beginn des neuen Schuljahres über die Laufzeit von zwei Jahren sowie ein entsprechender Schulplatz an einem Berufskolleg nachgewiesen werden. Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin bzw. zum staatlich geprüften Sozialassistenten steht auch Bewerberinnen und Bewerbern mit dem sogenannten Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit offen.

Nähere Beratung erhalten Sie bei Interesse an jedem Berufskolleg, das diesen Bildungsgang anbietet.

Ein Berufskolleg in Ihrer Nähe finden Sie unter:
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/das-berufskolleg-in-nordrhein-westfalen/schulstandorte/index.html

Weitere Informationen zur PIA-Sozialassistenz im Bereich Pflege finden interessierte Schulen unter:

https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-b/materialien-handreichung/index.html

Der Anmeldungszeitraum an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen beginnt in der Regel nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Die genauen Anmeldezeiträume können Sie der Homepage des jeweiligen Berufskollegs entnehmen.

Weitere Informationen zum Projekt „PIA-Sozialassistenz + Pflegefachassistenz + Fachoberschulreife“ – Drei Abschlüsse in zwei Jahren finden Sie unter:

https://www.pflegeschulen-hl.de/pia/

https://www.asbk.de/startseite.html

https://www.lbk.lippe.de/

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an:  Telefon 0211 855-5. oder an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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