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Kinder unterschiedlichen Alters stehen in einer Reihe hintereinander.

Realschule

Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10 und vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsorientierende Kompetenzen.  Dabei werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Je nach Befähigung und Neigung können die Schülerinnen und Schüler der Realschule nach Abschluss der zehnten Klasse in eine berufliche Ausbildung oder in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II wechseln.

Die Realschule von A bis Z

 Mittlerer Schulabschluss:  Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird nach einem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 erworben. 

Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk: Wenn in der Klasse 10 in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden, erhalten die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (s. auch Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). 

Erster Schulabschluss: Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten Schulabschluss. Der Erste Schulabschluss wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben.

Im Fall der Nichtversetzung erwirbt die Schülerin oder der Schüler den Ersten Schulabschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule gemäß § 22 Absatz 1 sowie § 25 Absatz 1 und 2 APO S I erfüllt. Dabei werden auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind (§ 7 Absatz 4 Satz 3 APO-S I). In den Fächern Englisch und Mathematik können laut VV 40.4 zu § 40 Absatz 4 APO-S I die Mindestanforderungen um eine Notenstufe unterschritten werden. Weitere Informationen finden sie hier.

Der Mittlere Schulabschluss wird in Klasse 10 nach einem Abschlussverfahren erworben. Die Noten im Zeugnis am Ende der Klasse 10 beruhen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf den schulischen Leistungen in der Klasse 10 sowie Prüfungen mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben. In den übrigen Fächern beruhen die Noten auf den schulischen Leistungen im zweiten Halbjahr der Klasse 10. 

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 nehmen an den Prüfungen teil.

Die Anmeldung an der Realschule erfolgt bei der Schulleiterin/ bei dem Schulleiter. Die Eltern erscheinen mit ihrem Kind und legen das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Jahrgangs der Grundschule mit der Schulformempfehlung der Grundschule sowie den Anmeldeschein der Stadt oder Gemeinde vor.  Der genaue Zeitraum der Anmeldefristen aller weiterführenden Schulen vor Ort wird durch den Schulträger bekannt gegeben. 

Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52 SchulG). Die Bestimmungen für die Realschule finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I). 

Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule erwirbt mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzt die Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort, wenn ihre oder seine Leistungen in allen Fächern mindestens befriedigend sind.

Die Berufliche Orientierung spielt eine wichtige Rolle im Schulalltag einer Realschule und finden sich als Aufgabe sämtlicher Fächer wieder. Wie alle anderen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen nimmt auch die Realschule an der Landesinitiative  „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) teil. 

In einem Betriebspraktikum erleben die Schülerinnen und Schüler, wie in einem Unternehmen gearbeitet wird. Sie lernen verschiedene Abteilungen und unterschiedliche Arbeitsabläufe kennen. Oft dürfen sie bereits selbst mitarbeiten. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im Laufe der Sekundarstufe I an mindestens einem Praktikum teil, es dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Weitere Informationen zur Beruflichen Orientierung finden Sie hier

Alle Eltern, deren Kinder die gleiche Klasse besuchen, treffen sich in jedem Schulhalbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der Schulpflegschaft. In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler in gleicher Anzahl vertreten. 

Weitere Informationen finden sich hier und im Informationsportal „ElternMitWirkung“.

Fachunterricht findet an der Realschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Informatik, Erdkunde, Geschichte, Politik, Wirtschaft, Biologie, Chemie, Physik, Kunst, Musik, Textilgestaltung, Religionslehre und Sport statt. Darüber hinaus machen die Schulen im Bereich des Wahlpflichtunterrichts zusätzliche Angebote.  Ab Klasse 9 kann die Schule eine weitere moderne Fremdsprache mit vier Wochenstunden sowie das Fach Hauswirtschaft mit zwei Wochenstunden anbieten.

Die Kernstunden im Fachunterricht umfassen den für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Informatik, Erdkunde, Geschichte, Politik, Wirtschaft, Biologie, Chemie, Physik, Kunst, Musik, Textilgestaltung, Religionslehre und Sport und den von der Schule angebotenen Wahlpflichtunterricht. 

Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte wird nach haushaltsrechtlichen und organisatorischen  Möglichkeiten auch Unterricht in der Herkunftssprache (§ 2 Absatz 10 SchulG§ 5 APO-S I) angeboten. Aufgabe des Unterrichts ist es, Fähigkeiten in der Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen. Am Ende des Bildungsgangs in der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schüler verpflichtend eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ministerium stellt dazu einheitliche Prüfungsaufgaben. Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. Die Note wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie im Wahlpflichtunterricht geschrieben. Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Im Fach Englisch wird im letzten Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt. Informationen zu Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI (VV zu § 6). 

Die Kernlehrpläne sind die verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Fächern. Für jedes Fach gibt es einen eigenen Kernlehrplan, in dem die Kompetenzerwartungen an die Schülerinnen und Schüler dargestellt sind.  Sie bilden die curriculare Grundlage für die Entwicklung schuleigener Unterrichtsvorgaben beziehungsweise schulinterner Lehrpläne. Eltern können sich auf der Homepage von QUA-LiS NRW über die Inhalte der Kernlehrpläne informieren. 

Die Leistungsbewertung gibt über den Stand des Lernprozesses der Lernenden Aufschluss und ist Grundlage für die weitere Förderung. Zur Leistungsbewertung gehören die Bereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“. In der Regel werden Leistungen durch Noten bewertet.

Bereits einige Realschulen verfügen über Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die mit ihrer sozialpädagogischen Fachexpertise ein wertvoller Bestandteil der einzelnen Schulen sind. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten eng mit den Lehrkräften, der Jugendhilfe und der Schulpsychologie zusammen. Insbesondere mit Blick auf belastende Herausforderungen bieten  Fachkräfte der Schulsozialarbeit unter anderem sozialpädagogische Hilfe durch Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes als auch sozialpädagogische Gruppenarbeit an. 

In der Jahrgangsstufe 8 werden zentrale Vergleichsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.  Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten Aufgaben für die jeweilige Schulform zugestellt und führen die Lernstandserhebungen durch. Die Ergebnisrückmeldung unterstützt die fachliche Weiterentwicklung des Unterrichts. Zentrale Vergleichsarbeiten werden nicht als Klassenarbeiten gewertet und nicht benotet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ab der Klasse 7 wird der für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Unterricht durch einen Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. 

Als Wahlpflichtunterricht bietet die Schule neben der zweiten Fremdsprache mindestens zwei weitere Fächer an, im naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Physik oder Chemie oder Biologie oder Technik oder Informatik, im sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Sozialwissenschaften, das Fach Wirtschaft sowie im musisch-künstlerischen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Kunst oder Musik. Im jeweiligen Schwerpunktfach werden Klassenarbeiten geschrieben.

Jeweils nach dem ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am Ende der Klasse 5 überprüft die Schule, ob eine Schülerin oder ein Schüler an einer anderen Schulform besser gefördert werden kann und teilt dies den Eltern mit. Somit kann ein leistungsstarkes Kind von der Realschule wechseln. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Notendurchschnitt von 2,0 erreicht hat.

Zeigt sich jedoch am Ende der Klasse 6, dass der Schulerfolg einer Schülerin oder eines Schülers trotz besonderer Förderung gefährdet ist, unterrichtet die Schule die Eltern neben dem Zeugnis über den Lernstand ihres Kindes. 

Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule können die Klasse 6 der besuchten Schulform wiederholen, wenn dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe nicht überschritten wird und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann. In den anderen Fällen gehen nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule in die Klasse 7 der Hauptschule über.

Ab Klasse 7 soll eine Schülerin oder ein Schüler die Schulform nur noch auf Antrag der Eltern wechseln, ein Wechsel ist bis zum Ende der Klasse 8 möglich.

Zentrale Prüfungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch am Ende der Klasse 10 durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben werden vom Ministerium entwickelt. Die zentralen Prüfungen sind nur ein Teil des Schulabschlusses. Sie werden ergänzt durch die Vornoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und durch die Noten in den anderen Unterrichtsfächern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schulhalbjahres und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse. Die Fächer werden benotet. Die Zeugnisse am Schuljahresende enthalten ab Klasse 6 einen Vermerk über die Versetzung oder die Nichtversetzung. Die Zeugnisse können Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten enthalten. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht versetzungsrelevant.