Recht im Ganztag
Der Ganztag berührt eine Fülle von Rechtsgebieten. Die Serviceagentur Ganztägig lernen (SAG) hat in dem Angebot "ganz!recht" viele Hinweise zum Recht im Ganztag zusammengetragen, das Angebot wird regelmäßig aktualisiert.
Der Ganztag berührt eine Fülle von Rechtsgebieten. Zunächst verknüpft das nordrhein-westfälische Modell der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe (so genanntes "Trägermodell") Schulrecht und Jugendhilferecht. Aber auch Sozialrecht, Steuerrecht, Vergaberecht und nicht zuletzt Versicherungsrecht sind berührt. Die Serviceagentur Ganztägig lernen (SAG) hat in dem Angebot "ganz!recht" viele Hinweise zum Recht im Ganztag zusammengetragen. Das Angebot wird regelmäßig aktualisiert. Die Seiten von "ganz!recht" sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen, bieten aber viele konkrete Hinweise und Tipps zur Auslegung der jeweils geltenden Gesetze, Erlasse etc. auf Bundes- und Landesebene. Das Angebot richtet sich an alle Verantwortlichen in der Kommunalverwaltung, bei freien Trägern und in den Schulen.
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