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Portrait einer älteren Frau, die in einem Sessel sitzt, auf ihrem Schoß ein aufgeschlagenes Buch, in ihrer rechten Hand eine Brille.

Rente

Die Versorgungsbezüge der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer ergeben sich aus der gesetzlichen Rente und der Zusatzversorgung. Die Zusatzversorgung bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 1. März 2002. Das Gesamt­versorgungs­system orientiert sich an einem Versicherungs­punktemodell.

Weiterführende Informationen zur Rente und zur Zusatzversorgung