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Rente
Die Versorgungsbezüge der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer ergeben sich aus der gesetzlichen Rente und der Zusatzversorgung. Die Zusatzversorgung bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 1. März 2002. Das Gesamtversorgungssystem orientiert sich an einem Versicherungspunktemodell.