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Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in NRW (RISU-NRW)

Um die Arbeit vor Ort in den Schulen zu unterstützen, werden die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU) herausgegeben.

Das sicherheits-, verantwortungs- und umweltbewusste Handeln aller an Bildung Beteiligten ist ein Fächer und Schulformen übergreifendes Erziehungsziel. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Lehrkräfte in ihrer Vorbildfunktion aufgerufen, um Einstellungs- und Verhaltensänderungen im Sinne von Sicherheits- und Umweltbewusstsein pädagogisch zu begleiten. Insbesondere sollen den Schülerinnen und Schülern die fachlichen Voraussetzungen für einen sachgerechten Umgang mit Geräten sowie Arbeits- und Gefahrstoffen vermittelt und das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen geschärft werden. Zudem sollen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler für das Thema sichere Arbeitsbedingungen sensibilisiert werden.

Die RISU-NRW fasst den aktuellen Stand einschlägiger Vorschriften aus Recht, Verwaltung und Unfallverhütung sowie geltender technischer Regeln (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen) zusammen, die für Schulen von Bedeutung sind.

Die Regelungen betreffen neben den Gefahrstoffen und ihrer Entsorgung u. a. Themenbereiche wie mikrobiologische und gentechnische Arbeiten, den Umgang mit Lebewesen, Lärm sowie radioaktiven Stoffen, Störstrahlern, künstlichen optischen Strahlungen und Lasern. Konkret fachbezogene Regelungen finden sich ergänzend mit Blick auf den Arbeitsschutz und die Einrichtung von Fachräumen zu den Fächern Technik, Arbeitslehre / Wirtschaft und Arbeitswelt, Hauswirtschaft und Kunst.

Die RISU-NRW setzt die RiSU-KMK um. Für NRW gelten abweichend von der KMK-Fassung Ergänzungen und Präzisierungen. Diese Ergänzungen und Präzisierungen werden im entsprechenden Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung aufgeführt, der in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS), Gliederungsnr. 18-29 Nr. 5, und auf den ersten Seiten der RISU-NRW unter www.schulministerium.nrw/risu-nrw zu finden ist. Änderungen staatlichen Rechts müssen ggf. zu Änderungen oder Anpassungen der in der RISU-NRW getroffenen Regelungen führen. Daher erscheinen in unregelmäßigen Abständen neue Ausgaben der RISU-NRW.

Die RISU-NRW gilt in den Fächern Biologie, Chemie und Physik, in Technik, Arbeitslehre / Wirtschaft und Arbeitswelt, Hauswirtschaft, Textilgestaltung, Kunst und Musik der allgemeinbildenden Schulen. Darüber hinaus gibt es weitere schulische und Unterrichtsveranstaltungen, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen diese Richtlinien anzuwenden sind.

Ein wichtiger Aspekt der Unterrichtsvorbereitung ist die verpflichtende Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Da es zur äußeren Form der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen keine Vorgaben des Gesetzgebers gibt, sind nachfolgend zur Unterstützung der Lehrkräfte exemplarisch für die Fächer Chemie, Hauswirtschaft und Technik Möglichkeiten der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen dargestellt: