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Schülervertretung

Wie können Schülerinnen und Schüler sich aktiv an ihrer Schule engagieren? Informationen zur Mitwirkung in einer Schülervertretung finden sich hier. 

 

Schülerin steht vor Flipchart - Mitwirkung Schülervertretung
© Alex Büttner

Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz (SV - Erlass) geregelt.

Auf Landesebene ist die LandesSchülerInnenVertretung (LSV NRW) die Vertretung der Schülerinnen und Schüler.