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Schulfahndung

Schulfahndung

Das Landeskriminalamt bittet um Ihre Mithilfe!

Durch das Bundeskriminalamt werden derzeit im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Maßnahmen zur Identifizierung von Opfern des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durchgeführt. Grundlage der Schulfahndungen sind Beschlüsse der Amtsgerichte Frankfurt am Main und Gießen.

Das für die Schulfahndung in Nordrhein-Westfalen zuständige Landeskriminalamt (LKA) bittet um Ihre Mithilfe: Es ist von sehr hohen Bedeutung, Opfer als auch Täter zu ermitteln, um den Opfern weiteres Leid zu ersparen und die Täter feststellen und anklagen zu können.

Die Missbrauchsabbildungen kursieren im Internet und/oder den sozialen Medien und es besteht in vielen Fällen der begründete Verdacht, dass die Missbräuche aktuell noch andauern. Die gezielte Suche nach Opfern oft schwerer sexueller Gewalt an Schulen kommt erst in Betracht, wenn alle anderen polizeilichen Ermittlungen nicht zum Erfolg geführt haben und sie erspart den Opfern in vielen Fällen eine Fahndung in der gesamten Öffentlichkeit.

Die übermittelten Bilder zeigen ausschließlich bekleidete Personen oder die Gesichter der Kinder. Niemand muss Sorge haben mit kinderpornografischem Bildmaterial konfrontiert zu werden. Sicherheit und Datenschutz haben bei dieser Fahndungsmaßnahme oberste Priorität. Nur den Schulleitungen werden die Bilder über sichere Datenleitungen zur Verfügung gestellt und nur sie bekommen die Passwörter für den Zugang zu den Lichtbildmappen. Die Schulfahndung bedeutet für alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die allen Lehrkräften und allen pädagogischen Fachkräften auf dem Rechner der Schulleitung die Bilder zeigen sollen, eine Mehrbelastung.

Die Erfolge der Vergangenheit bei dieser Form der Opferidentifizierung lassen diese Anstrengungen jedoch als äußerst sinnvoll erscheinen. Leider konnten bei den zurückliegenden Schulfahndungen nicht alle Opfer identifiziert werden. Daher ist Ihre Mitarbeit von enormer Wichtigkeit, um die Kinder von ihrem Leid zu erlösen. Seien Sie interessiert und sprechen Sie im Kollegium über die Fahndung. Unterstützen Sie Ihre Schulleiterinnen und Schulleiter. Eine hundertprozentige Rückmeldung muss das Ziel sein.

Für Ihre Fragen und Anregungen zu dieser Fahndungsmaßnahme stehen Ihnen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landeskriminalamtes NRW unter der Rufnummer 0211/939-4567 zur Verfügung.