Insgesamt nehmen 45 allgemeinbildende Schulen mit Sekundarstufe I (sieben Hauptschulen, sieben Realschulen, acht Gymnasien, drei Sekundarschulen und 20 Gesamtschulen) und 15 Berufskollegs am Schulversuch teil.
Die insgesamt 60 Schulen verteilen sich folgendermaßen auf die fünf Regierungsbezirke:
Arnsberg |
18 |
Detmold |
4 |
Düsseldorf |
11 |
Münster |
17 |
Köln |
10 |
Der Schulversuch richtet sich insbesondere an Schulen, die vor besonderen Herausforderungen bei der Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler stehen – etwa aufgrund ihrer Lage in einem wirtschaftlich benachteiligten Stadtteil oder aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft. So wurden 40 Schulen aus den Kommunen des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur Teilnahme ausgewählt.
Maßnahme für mehr Gerechtigkeit im Bildungswesen
Mit dem Schulversuch setzt die Landesregierung eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit im Bildungswesen um. Es geht darum, die starke Kopplung von Bildungserfolg und sozial-ökonomischer Herkunft zu verringern. Noch immer haben Kinder aus ökonomisch schlechter gestellten Familien mit einer größeren Ferne zum Bildungssystem gegenüber ihren Mitschülerinnen und Mitschülern aus gut situierten, bildungsnahen Elternhäusern Nachteile. Die Landesregierung hat das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, von den ökonomischen Bedingungen, in denen sie aufwachsen, und auch unabhängig von der Schule, die sie besuchen, Zugang zu besten Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen. Mit dem Schulversuch Talentschulen werden daher an den 60 teilnehmenden Schulen Maßnahmen erprobt, welche die individuelle Förderung aller Talente von allen Kindern und Jugendlichen an allen Schulen deutlich verbessern sollen. Darum ist es richtig mit einem Schulversuch zu starten, denn nur so können wirklich effektive Maßnahmen identifiziert und dann auf das gesamte Land ausgeweitet werden.
Neue Lernmöglichkeiten durch ausgeschärfte Schulprofile
Die Innovationskraft der einzelnen Schulstandorte hat dabei eine hohe Relevanz für die spezifische Weiterentwicklung der Förderung von Schülerinnen und Schülern innerhalb der Vorgaben des Schulversuches. Die Schulen sollen im Rahmen ausgeschärfter fachlicher Profile neue Lernmöglichkeiten eröffnen, die vor allem die Selbstwirksamkeitserfahrungen der Kinder und Jugendlichen stärken. Praktisches Arbeiten und eine in den Fachunterricht integrierte Sprachförderung (etwa durch Theaterspielen oder die Beschreibung eines Versuchsaufbaus im MINT-Unterricht) sollen die Talente aller Schülerinnen und Schüler zum Vorschein bringen und allen einen erfolgreichen Bildungsweg eröffnen. An den Berufskollegs sollen unter anderem neue Möglichkeiten von Blockpraktika und Angeboten der Berufsorientierung den Eintritt in eine Ausbildung erleichtern. Hierzu erhalten die teilnehmenden Schulen zusätzliche Ressourcen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Schulversuchs ist die Einbeziehung des Schulträgers bereits in den Bewerbungsprozess. Gemeinden und Kreise tragen nicht nur die Verantwortung für die Schulausstattung, ihnen obliegt auch die Gestaltung der örtlichen Bildungslandschaft – wie etwa eine interkommunale ämterübergreifende Zusammenarbeit, die Kinder- und Jugendhilfe mit einbezieht oder das Ziel verfolgt, integrierte Bildungsquartiere zu gestalten.
Wissenschaftliche Erkenntnisse des Schulversuchs dienen der gesamten Schullandschaft
Sobald sich Maßnahmen des Schulversuchs im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation als erfolgreich für die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit erweisen, sollen auch andere Schulen mit ähnlichen Herausforderungen von den Erkenntnissen profitieren können.
Dass die Landesregierung mit dem Schulversuch Talentschulen den richtigen Weg einschlägt, zeigen nicht nur die Bewerberzahlen (149 Schulen in der ersten Bewerbungsrunde und 98 in der zweiten), sondern auch, dass mittlerweile in vielen Bundesländern und auch im Rahmen einer Bund-Länder-Initiative ähnliche Programme aufgelegt werden. Auch die Bundeskanzlerin hat das nordrhein-westfälische Projekt als beispielhaft gelobt.
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