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Lehrer steht vor einer Schulklasse der Sek II im Mathematik-Unterricht

Schulpolitik aktuell - Viertes Maßnahmenpaket gegen den Lehrkräftemangel

Gegen den Lehrkräftemangel hat die Landesregierung bereits drei Maßnahmenpakete ins Leben gerufen. Um das Problem weiterhin gezielt zu bekämpfen, wurde in den Sommerferien das vierte Paket erarbeitet.
 

Noch immer ist der Lehrkräftemangel in Nordrhein-Westfalen eine der zentralen Herausforderungen im Bereich Schule und Bildung. Obwohl im Zuge der Corona-Pandemie weitere Handlungsfelder in den Fokus gerückt sind, hat die Landesregierung den Lehrkräftemangel nicht aus den Augen verloren. Ganz im Gegenteil: Mit dem jetzt bereits vierten Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Lehrkräften unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen, um deren Personalsituation zu verbessern. Das neue Maßnahmenpaket schafft weitere Möglichkeiten, um den Weg in eine Einstellung als Lehrkraft noch attraktiver und die Stellenbesetzungen flexibler zu gestalten.

Vorgriffsstellen aufgrund der Umstellung auf G9

Das vierte Paket beinhaltet fünf Maßnahmen. Die erste Maßnahme nimmt Bezug auf die Wiedereinführung von G9. Bedingt durch den zusätzlichen Jahrgang an den Gymnasien im Jahr 2026/27 werden in erheblichem Umfang zusätzliche Lehrkräfte benötigt. Ein Teil dieser Lehrkräfte – zum Schuljahr 2020/21 insgesamt 800 – soll bereits vorzeitig unbefristet eingestellt und grundsätzlich an Schulformen abgeordnet werden, an denen der Personalbedarf besonders groß ist. In den kommenden Jahren sollen insgesamt 3.000 solcher Vorgriffsstellen besetzt werden.

Weitergehende Möglichkeiten für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften

Die Schulen erhalten zudem weitergehende Möglichkeiten – abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort – Personal befristet einzustellen. So können sie flexibler reagieren, um bei Bedarf auch kurzfristig Stellen ausschreiben zu können und mit zusätzlichem Personal den Präsenzunterricht zu sichern. Bewerben können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung, wie auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, zum Beispiel Hochschulabsolventen oder auch Studierende. Zur Finanzierung können freie Lehrerstellen herangezogen werden. Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Bildung zum Schuljahresbeginn zusätzlich 400 Stellen für befristete Beschäftigungen zur Verfügung gestellt. Die Bedarfe werden von den Schulen im Internet unter www.verena.nrw.de veröffentlicht.

Vorgezogene Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte

Sozialpädagogische Fachkräfte sind für die Grundschulen von unschätzbarem Wert. Daher hat die Landesregierung bereits in den ersten drei Maßnahmenpaketen hier einen Schwerpunkt gesetzt. Auch im neuen Maßnahmenpaket wird dieser Schwerpunkt fortgesetzt. Für das Schuljahr 2020/21 wird den Grundschulen ermöglicht, bis zu 400 freie Lehrerstellen dauerhaft mit sozialpädagogischen Fachkräften für die Schuleingangsphase zu besetzen. Dieses zusätzliche Personal soll die Lehrkräfte vor allem beim Präsenzunterricht in der Schuleingangsphase unterstützen. Zu einem späteren Zeitpunkt können dann im selben Umfang auch wieder grundständig ausgebildete Lehrkräfte eingestellt werden.

Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden

Mit diesem Instrument können die Schulleitungen auf zeitweilige Personalengpässe reagieren und das vorhandene Personal entsprechend der jeweiligen Erfordernisse der Schule einsetzen. Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann aus schulorganisatorischen Gründen für einen begrenzten Zeitraum über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.

Zusätzlicher selbstständiger Unterricht

Angehende Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst erteilen wöchentlich neun Stunden selbstständigen Unterricht. Sofern ihr Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird, können sie drei zusätzliche Wochenstunden Unterricht erteilen. Für das Schuljahr 2020/21 werden diese Kapazitäten verdoppelt, sodass Nachwuchskräfte bis zu sechs Stunden in der Woche zusätzlich selbstständig unterrichten können. Diese „Mehrarbeit“ wird auch entsprechend vergütet.

Keine Denkverbote im Kampf gegen den Lehrkräftemangel

Seit Beginn der Legislaturperiode hat die Landesregierung die Bekämpfung des Lehrkräftemangels zum schulpolitischen Schwerpunkt gemacht. Hier gilt es, viel Versäumtes aufzuarbeiten. Dabei hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer stets betont, dass es bei der Gewinnung neuer Lehrkräfte keine Denkverbote geben kann. Mit dem vierten Maßnahmenpaket untermauert die Landesregierung dieses Vorhaben. Umso erfreulicher ist es, dass die ersten Maßnahmenpakete bereits zu einer Verbesserung der Situation geführt haben. Bis Mitte Juli 2020 konnten über 3.260 Stellen besetzt werden, die ansonsten unbesetzt geblieben wären. Dazu zählen rund 800 Seiteneinstgerinnen und Seiteneinsteiger für die Grundschulen sowie über 550 Lehrkräfte der Sekundarstufe II, die an Grundschulen eingesetzt werden und die nach zwei Jahren entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung auf eine Stelle der Sekundarstufe II versetzt werden können. Ebenso sind 210 Einstellungen an Schulen der Sekundarstufe I mit einem Laufbahnwechselangebot nach vier Jahren auf eine Stelle der Sekundarstufe II und über 1.050 Lehrkräfte, die nach Eintritt in den Ruhestand oder die Rente wieder im Schuldienst arbeiten, zu nennen.