
Sozialindex
Der schulscharfe Sozialindex
- Die Landesregierung hat mit dem schulscharfen Sozialindex ein Instrument entwickelt, mit dessen Hilfe erstmals auch die einzelnen Schulen in Nordrhein-Westfalen mit besonderen sozialen Herausforderungen gezielter unterstützt werden können.
- Der schulscharfe Sozialindex soll dazu beitragen, bestimmte Ressourcen künftig zielgenauer auf die Schulen zu verteilen.
- Ziel ist es insbesondere, den besonders hoch belasteten Schulen künftig zusätzliche Ressourcen zuzuweisen und sie so bei ihrer herausfordernden Arbeit noch besser zu unterstützen.
- Der schulscharfe Sozialindex ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Die Landesregierung folgt dabei dem Prinzip, Ungleiches ungleich zu behandeln.
- Der Schulsozialindex ist dabei ausdrücklich kein Instrument, um die an Schulen geleistete pädagogische Arbeit zu bewerten. Er identifiziert lediglich die bestehenden sozialen Herausforderungen mit dem Ziel, solche Schulen konkreter und besser als bisher zu unterstützen.
- Der bisherige Kreissozialindex misst die sozialen Herausforderungen in den Schulamtsbezirken, d.h. in den Kreisen und kreisfreien Städten.
- In der Fachwissenschaft wird der Kreissozialindex mittlerweile als Instrument für eine gezielte Ressourcensteuerung als nicht mehr ausreichend erachtet, denn es kommt darauf an, die innerhalb der Kreise und kreisfreien Städte sehr unterschiedliche Situation der Einzelschulen zu betrachten.
- Deshalb hat das Ministerium für Schule und Bildung das Landesinstitut QUA-LiS beauftragt, in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum ein Modell für einen schulscharfen Sozialindex für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Primusschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien) zu erarbeiten.
- Mit Hilfe dieses Schulsozialindexes ist es in Nordrhein-Westfalen nun erstmals möglich, die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft jeder einzelnen Schule in den genannten Schulformen mit einem Wert quantitativ abzubilden und bei der Verteilung von Ressourcen mit zu berücksichtigen.
- Die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler der Schulen wird über die folgenden vier Indikatoren abgebildet:
- Kinder und Jugendarmut: Der verwendete Sozialraumindikator basiert auf der Dichte der SGB II-Quote der Minderjährigen im geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen.
- Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache: Der schulische Erfolg von Schülerinnen und Schülern setzt umfangreiche sprachliche Kompetenzen voraus. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache ist daher ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft.
- Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland: Die eigene Migrationserfahrung von Schülerinnen und Schülern ist eng mit dem Spracherwerb verbunden und bedingt u. U. weitere Ursachen einer individuellen Benachteiligung. Eine besondere Relevanz hat dieser Indikator im Hinblick auf die verstärkte EU-Binnenmigration seit Ende der 2000er Jahre, die für viele Schulen eine besondere Herausforderung darstellt.
- Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache: Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist eine besondere Herausforderung. Gerade Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LSE) kommen häufig aus ökonomisch prekären und sozial sowie auch gesundheitlich belasteten Familien. Schulen mit einem hohen Anteil an Kinder- und Jugendarmut sowie hohem Anteil an Kindern mit LSE-Förderbedarf werden daher stärker berücksichtigt.
- Weitere Hinweise zur Interpretation des Index und Details zur Konstruktion sowie Evaluation des Sozialindex sind unter www.methoden.ruhr-uni-bochum.de/sozialindex bereitgestellt. Die landesweite Verteilung der Schulen auf die Sozialindexstufen nach Schulformen ergibt sich aus der folgenden Tabelle.
Schulform |
Sozialindexstufe |
|
|||||||||
Primarstufe |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
ohne |
Summe |
Grundschule |
644 |
823 |
529 |
300 |
175 |
145 |
70 |
14 |
4 |
8 |
2.712 |
PRIMUS |
- |
3 |
- |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
5 |
Sekundarstufe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hauptschule |
1 |
7 |
25 |
40 |
35 |
32 |
27 |
7 |
4 |
1 |
179 |
Realschule |
48 |
95 |
104 |
53 |
25 |
3 |
3 |
- |
- |
1 |
332 |
Sekundarschule |
4 |
44 |
36 |
11 |
5 |
2 |
- |
- |
- |
5 |
107 |
Gesamtschule |
30 |
129 |
91 |
39 |
9 |
7 |
2 |
- |
- |
11 |
318 |
Gymnasium |
260 |
186 |
45 |
10 |
1 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
504 |
Gemeinschaftsschule |
- |
1 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
Alle Schulen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtergebnis |
987 |
1.288 |
830 |
455 |
250 |
190 |
103 |
21 |
8 |
26 |
4.158 |
Hinweis: Der schulscharfe Sozialindex wurde auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2018/2019 berechnet. In der Tabelle sind insgesamt 26 Schulen ohne Sozialindexstufe ausgewiesen. Diese wurden ab dem Schuljahr 2019/20 neu gegründet und konnten daher bislang noch keiner Sozialindexstufe zugeordnet werden.
- Das Ministerium für Schule und Bildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu.
- Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des anerkannten Lehrerstellenbedarfs (Grund-, Mehr- und Ausgleichsbedarf)
- Die Stellen des schülerzahlabhängigen Grundbedarfs sichern die reguläre Unterrichtsversorgung unter Berücksichtigung der jeweiligen Stundentafel. Aus diesem Grund ist eine Verteilung der Stellen des Grundbedarfs unter Berücksichtigung des Sozialindexes nicht beabsichtigt.
- Für bestimmte Aufgaben werden zudem nach Maßgabe des Haushalts zusätzlich Mehrbedarfsstellen zugewiesen (z.B.: Ganztagszuschlag, Integrationsstellen)
- Für außerunterrichtliche Tätigkeiten der Lehrkräfte (z. B für Tätigkeiten in der Lehrerausbildung) werden den Schulen sog. Ausgleichstellen anerkannt.
- Der Schulsozialindex kommt ab dem Schuljahr 2021/22 für die Verteilung eines Teils der Lehrerstellen für den sog. Mehrbedarf (siehe auch „Grundsätze der Unterrichtsversorgung“) zur Anwendung.
- Zum Schuljahr 2021/22 wurden in einem ersten Schritt rund 5.300 Stellen unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes zugewiesen. Zum Schuljahr 2022/23 konnte diese Steuerung auf insgesamt rd. 5.910 Stellen ausgeweitet werden. Das sind mehr als vier Mal so viel wie von unter der Vorgängerregierung noch unter Berücksichtigung des Kreissozialindexes zugewiesen wurden.
Schuljahr |
2010/11 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
2021/22 |
2022/23 |
Sozialindexstellen |
1.300 |
1.375 |
1.346 |
2.773 |
4.510 |
5.300 |
5.910 |
- Den Bezirksregierungen wird insbesondere in einer Übergangsphase eine flexible Bewirtschaftung ermöglicht, damit die nur dort vorhandenen Vor-Ort-Kenntnisse bei der Bedarfsanerkennung auf Schulebene mitberücksichtigt werden können.
- Zum Schuljahr 2022/23 wurden folgende Stellen unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes zugewiesen. Die schulscharfe Förderung über den Schulsozialindex beginnt in unterschiedlichen Sozialindexstufen, da in den Förderbereichen jeweils unterschiedliche Quantitäten gesteuert und unterschiedliche Ziele erreicht werden sollen.
- Rund 3.530 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben. Davon werden rd. 350 Stellen den besonders belasteten Schulen in den Sozialindexstufen 6 bis 9 schulscharf zugewiesen. 250 Stellen wurden zusätzlich mit dem Haushalt 2022 eingerichtet.
- Rund 1.530 Stellen für den Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung (sog. Integrationsstellen). Schulen erhalten ab der Sozialindexstufe 3 einen nach den Indexstufen gestaffelten Stellenzuschlag. (Schulen der Sozialindexstufen 1 und 2 sind am niedrigsten belastet und haben somit keinen oder nur einen geringen Bedarf für eine Förderung in der deutschen Sprache.)
- Rund 850 Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, die mit den Haushalten 2021 und 2022 zusätzlich im Rahmen des Masterplans Grundschule geschaffen wurden.
- Zudem kommt der schulscharfe Sozialindex bei der Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten bei den Grundschulen zum Einsatz. Darüber hinaus werden auch Haushaltsmittel z.B. aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anlehnung an den schulscharfen Sozialindex verteilt.
- Darüber hinaus können die Bezirksregierungen künftig bei der Zuweisung von Stellen des Mehrbedarfs grundsätzlich auch die Sozialindexstufen der Schulen in ihre Entscheidungen miteinbeziehen und so das Verteilungsverfahren objektiver gestalten.
- Für Schulen, die ab dem Schuljahr 2019/20 neu gegründet wurden, wurde bis dato noch kein Schulsozialindex festgestellt. Zudem ist es möglich, dass die tatsächliche soziale Belastung einer Schule aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht mit der Sozialindexstufe der Schule übereinstimmt.
- In diesen Fällen kann die für die Sicherung der Unterrichtsversorgung auf Einzelschulebene zuständige Schulaufsicht flexibel reagieren und die dort vorliegenden Vor-Ort-Kenntnisse bei der Bemessung der Ressourcen berücksichtigen. Die obere und untere Schulaufsicht befindet sich für Fragen rund um die Unterrichtsversorgung einer Schule in einem permanenten Austausch mit ihren Schulleitungen.
- Der Schulsozialindex soll regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden. Im Rahmen einer solchen Evaluation wird die Landesregierung auch prüfen, inwieweit die Steuerung von Lehrerstellen über den Sozialindex weiter ausgeweitet werden kann.
- Die Landesregierung strebt an, die Steuerung von Lehrerstellen unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes in den nächsten Jahren auszuweiten.
- Welche Ressourcen die Landesregierung für diese Zwecke künftig darüber hinaus zur Verfügung stellen kann, wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungen der nächsten Jahre durch das Parlament zu entscheiden sein.
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