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Schulsozialindex

Schüler laufen lachend aus Schulgebäude.

Schulsozialindex

Der schulscharfe Sozialindex

Der Schulsozialindex, der im Jahr 2020 erstmals im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Ruhr-Universität Bochum entwickelt und 2023 evaluiert und aktualisiert wurde, ist ein Instrument, mit dessen Hilfe es möglich ist, die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer einzelnen Schule mit einem Wert abzubilden.

Der Schulsozialindex ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit und ausdrücklich kein Instrument, um die an Schulen geleistete pädagogische Arbeit zu bewerten. Der Schulsozialindex identifiziert lediglich bestehende soziale Herausforderungen.

Die Anwendung des Schulsozialindexes trägt dazu bei, bestimmte Ressourcen zielgenauer auf die Schulen zu verteilen, um hoch belastete Schulen bei ihrer herausfordernden Arbeit noch besser zu unterstützen.

Die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler der Schulen wird über die folgenden vier Indikatoren abgebildet:

  • Kinder- und Jugendarmut: Der verwendete Sozialraumindikator basiert auf der Dichte der SGB II-Quote der Minderjährigen im geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen.
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache: Der schulische Erfolg von Schülerinnen und Schülern setzt umfangreiche sprachliche Kompetenzen voraus. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit vorwiegend nicht deutscher Familiensprache ist daher ein wichtiger Indikator für die Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler.
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland: Die eigene Migrationserfahrung von Schülerinnen und Schülern ist eng mit dem Spracherwerb verbunden und bedingt unter Umständen weitere Ursachen einer individuellen Benachteiligung. Eine besondere Relevanz hat dieser Indikator im Hinblick auf die verstärkte EU-Binnenmigration seit Ende der 2000er Jahre sowie im Hinblick auf krisenbedingte Zuwanderung, die für viele Schulen besondere Herausforderungen darstellen.
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache: Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ist eine besondere Herausforderung. Gerade Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LSE) kommen häufig aus ökonomisch prekären und sozial sowie auch gesundheitlich belasteten Familien. Schulen mit einem hohen Anteil an Kinder- und Jugendarmut sowie hohem Anteil an Kindern mit LSE-Förderbedarf werden daher stärker berücksichtigt.

Weitere Hinweise zur Interpretation des Index und Details zur Konstruktion sowie Informationen zur Evaluation des Schulsozialindex sind unter www.methoden.ruhr-uni-bochum.de/sozialindex bereitgestellt.

 

Der Schulsozialindex wurde im Jahr 2023 im Rahmen einer Evaluation und Aktualisierung inhaltlich weiterentwickelt und auf eine aktuelle Datenbasis (Amtliche Schuldaten des Schuljahres 2022/2023) gestellt.

Bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe werden seitdem ausschließlich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I für die Ermittlung des Schulsozialindex berücksichtigt. Die Ursache liegt in der unterschiedlichen sozialen Komposition der Schülerinnen und Schüler in den Sekundarstufen I und II. Damit können die Schulformen mit Sekundarstufe I besser miteinander verglichen werden.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Evaluation und Aktualisierung des Schulsozialindex eine Hybridskalierung eingeführt. Mit dieser veränderten Skalierung werden die Indexwerte der Schulen nicht mehr neun gleichbreiten Intervallen auf der von Null bis Einhundert reichenden Skala zugeordnet. Stattdessen werden die 5% der Schulen mit den höchsten Indexwerten vorab in die Schulsozialindexstufe 9 und die verbleibenden Schulen in acht gleichbreite Intervalle eingeordnet. Hieraus resultiert unter anderem auch eine gleichmäßigere Besetzung der einzelnen Schulsozialindexstufen.

Damit geht jedoch keine Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse an den Schulen einher. Der aktualisierte Schulsozialindex bildet lediglich die schulischen Verhältnisse hinsichtlich der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft im Vergleich der Schulen untereinander besser ab.

Mit dem aktualisierten Schulsozialindex, der seit dem Schuljahr 2024/2025 u. a. auch für die Verteilung eines Teils der Lehrerstellen eingesetzt wird, wurden im Ergebnis erwartungsgemäß deutlich mehr Schulen höheren Schulsozialindexstufen zugeordnet.

Die landesweite Verteilung der Schulen auf die Schulsozialindexstufen nach Schulformen ergibt sich aus der folgenden Tabelle (Evaluierter und aktualisierter Schulsozialindex 2023 unter Berücksichtigung inzwischen neu gegründeter sowie aufgelöster Schulen, Anwendung ab dem Schuljahr 2024/2025)

SchulformSchulsozialindexstufeInsgesamt
 123456789ohne
Primarstufe
Grundschule270647509397282204142136140112.738
PRIMUS 12 11    5
Sekundarstufe
Hauptschule 47182118222440 154
Realschule194950565142181413 312
Sekundarschule32231141764 1 98
Gesamtschule643716151452125132338
Gymnasium912041165521115432512
Insgesamt389970786601444327212203210154.157

Hinweis: In der Tabelle sind Schulen ohne Schulsozialindexstufe ausgewiesen. Diese Schulen wurden zu Beginn des aktuell laufenden Schuljahres neu gegründet und konnten daher bislang noch keiner Schulsozialindexstufe zugeordnet werden. Sobald die Amtlichen Schuldaten des laufenden Schuljahres vorliegen, wird auch für diese Schulen eine Schulsozialindexstufe ermittelt.

  • Das Ministerium für Schule und Bildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu.
  • Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des anerkannten Lehrerstellenbedarfs (Grund-, Mehr- und Ausgleichsbedarf).
  • Die Stellen des schülerzahlabhängigen Grundbedarfs sichern die reguläre Unterrichtsversorgung unter Berücksichtigung der jeweiligen Stundentafel. Aus diesem Grund ist eine Verteilung der Stellen des Grundbedarfs unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes nicht beabsichtigt.
  • Für bestimmte Aufgaben werden zudem nach Maßgabe des Haushalts zusätzlich Mehrbedarfsstellen zugewiesen (z.B.: Ganztagszuschlag, Integrationsstellen).
  • Für außerunterrichtliche Tätigkeiten der Lehrkräfte (z. B für Tätigkeiten in der Lehrkräfteausbildung) werden den Schulen sog. Ausgleichsstellen anerkannt.

Der Schulsozialindex kommt seit dem Schuljahr 2021/2022 für die Verteilung eines Teils der Lehrerstellen für den sog. Mehrbedarf (siehe auch „Grundsätze der Unterrichtsversorgung“) zur Anwendung. Der aktualisierte Schulsozialindex wird ab dem Schuljahr 2024/2025 angewendet. Die sich aus der Aktualisierung des Schulsozialindex ergebenden Umsteuerungen erfolgen dabei behutsam und schrittweise mit dem Ziel, Brüche in der Unterrichtsversorgung zu vermeiden. 

Zum Schuljahr 2021/2022 wurden in einem ersten Schritt rund 5.300 Stellen unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes zugewiesen. 

Zum Schuljahr 2025/2026 konnte diese Steuerung auf insgesamt rund 6.410 Stellen ausgeweitet werden: 

  • Rund 3.515 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben. Davon werden rd. 1.110 Stellen den besonders belasteten Schulen in den Schulsozialindexstufen 6 bis 9 schulscharf zugewiesen.
  • Rund 1.645 Stellen für den Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung / Sprachförderung (sog. Integrationsstellen). Schulen erhalten ab der Schulsozialindexstufe 3 einen nach den Indexstufen gestaffelten Stellenzuschlag.
  • Rund 1.250 Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, die mit den Haushalten 2021, 2022 und 2023 zusätzlich im Rahmen des Masterplans Grundschule geschaffen wurden.

Die Förderung über den Schulsozialindex auf Einzelschulebene beginnt hierbei jeweils in unterschiedlichen Schulsozialindexstufen, da in den Förderbereichen auch jeweils unterschiedliche Quantitäten gesteuert und unterschiedliche Ziele erreicht werden sollen.

Den Bezirksregierungen wird eine flexible Bewirtschaftung ermöglicht, damit die nur dort vorhandenen Vor-Ort-Kenntnisse bei der Bedarfsanerkennung auf Schulebene mitberücksichtigt werden können.

Darüber hinaus können die Bezirksregierungen bei der Zuweisung von Stellen des Mehrbedarfs grundsätzlich auch die Schulsozialindexstufen der Schulen in ihre Entscheidungen mit einbeziehen und so das Verteilungsverfahren objektiver gestalten.

Der Schulsozialindex ist nicht ausschließlich ein Steuerungsinstrument für die Zuweisung von Lehrerstellen. Auch bei der Verteilung von Mitteln oder der Auswahl von Schulen für bestimmte Projekte kann eine sozialindizierte Steuerung in Betracht kommen (z.B. Startchancen-Programm, Projekt „brotZeit“, Standorte für neue Familiengrundschulzentren).

Für den Fall, dass die tatsächliche soziale Belastung einer Schule aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr mit der Schulsozialindexstufe der Schule übereinstimmt, kann die für die Sicherung der Unterrichtsversorgung auf Einzelschulebene zuständige Schulaufsicht flexibel reagieren. 

Die Schulaufsicht kann dort vorliegende Vor-Ort-Kenntnisse bei der Bemessung der Ressourcen berücksichtigen. Die obere und untere Schulaufsicht befinden sich für Fragen rund um die Unterrichtsversorgung einer Schule in einem permanenten Austausch mit ihren Schulleitungen.

Der Schulsozialindex soll im Weiteren regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden. 

Für neu gegründete Schulen wird zeitnah eine Schulsozialindexstufe ermittelt. 

Die Landesregierung strebt an, die Steuerung von Lehrerstellen unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes in den nächsten Jahren auszuweiten.