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Seiteneinstieg Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit berufsbegleitendem Lehramtserwerb (OBAS)

Eine Lehrerin erklärt einer Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterrichtsmaterial. Sie sitzen gemeinsam an einem Tisch und lächeln.

Zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung an Schulen mit sonderpädagogischer Förderung wird der Seiteneinstieg mit berufs­begleitendem Vorbereitungsdienst nach OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung) für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung geöffnet. 

  • Angesprochen werden zum einen berufserfahrene Personen, die über einen nicht-lehramtsbezogenen Hoch­schul­abschluss verfügen, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern beruht und einen Bezug zu sonderpädagogischer Förderung oder zu mindestens einem Unterrichtsfach der Ausbildung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erkennen lässt.
  • Zum anderen wird Studienabsolventinnen und -absolventen des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen er­möglicht, ihren Vorbereitungsdienst im Lehramt für sonder­pädagogische Förderung zu absolvieren und ihr Lehramt zu wechseln. Die Einstellungschancen der Studien­absolventinnen und -absolventen mit dem Lehramt an Gym­nasien und Gesamtschulen werden damit erweitert. Dafür muss eines der studierten Fächer einem Fach oder einer Fachrichtung des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entsprechen.

Die Ausbildung erfolgt in einem Unterrichtsfach sowie einem Förderschwerpunkt (insbesondere „Lernen“, „Emotionale und soziale Ent­wicklung“ oder „Sprache“). Schulpraktischer Ausbildungsort sind Förderschulen oder Schulen mit Gemeinsamem Lernen. 

Mit dem Bestehen der Staatsprüfung am Ende der Ausbildung wird die volle Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonder­pädagogische Förderung erworben.

Stand der Umsetzung

Die Umsetzung ist mit Wirkung für den Ausbildungsbeginn 1. November 2024 geplant.