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Sicher ins Ausland

Internationale Begegnungen spielen eine wichtige Rolle in der Bildungs- und Erziehungsarbeit an Schulen. Dabei kann jedoch jederzeit und wider Erwarten eine Krisen- oder Katastrophensituation eintreten. Daher sind vorsorglich empfehlen wir, die folgenden Maßnahmen im Rahmen einer sicherheitsbewussten Krisenvorsorge zu beachten.

Nutzung der Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amtes

Krise

Es wird dringend empfohlen, vorsorglich eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland) des Auswärtigen Amtes bei allen Reisen ins Ausland vorzunehmen. Mit der Eintragung in die Krisenvorsorgeliste schaffen Lehrkräfte die Voraussetzung, dass sie im Krisen- bzw. Katastrophenfall von unseren Auslandsvertretungen schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen werden können. Das Auswärtige Amt weist daraufhin, dass sich dort nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger registrieren können. 

Lehrkräfte, die eine Schulfahrt ins Ausland begleiten, sollten in allen Krisensituationen grundsätzlich Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen. Zu den Krisensituationen gehören:

  • Schulische Krisen (z.B. plötzliche schwere Erkrankungen oder Tod einer Schülerin oder eines Schülers, Unfälle, die die Gruppe betreffen …)
  • Kriegerische Auseinandersetzungen
  • Terroristische Akte
  • Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Erdrutsche, Waldbrände oder Vulkanausbrüche).

Die Schulleitung ist verpflichtet, die obere Schulaufsicht bzw. die zuständige Bezirksregierung zu informieren (vgl. auch § 29 ADO). Hier können Sie herausfinden, welche Bezirksregierung oder welches staatliche Schulamt für Sie zuständig ist.

Bei der Erfassung der persönlichen Daten in ELEFAND sollten unter „Sonstige Angaben“ mindestens folgende Eintragungen vorgenommen werden: „Leiter/in einer Gruppe von [Anzahl] Personen, davon [Anzahl] Schülerinnen und [Anzahl] Schüler.“ und „Der zentrale Kontakt im Krisenfall soll über die registrierte Person erfolgen.“

Information des Krisenmanagementteams der zuständigen Bezirksregierung im Krisenfall

Lehrkräfte sind verpflichtet, sich in Situationen, die sie subjektiv als Gefährdungslage für die Schülerinnen und Schüler und / oder der eigenen Person einschätzen (wie z.B. Naturkatastrophen, ein unerwarteter Kriegsausbruch, plötzlich auftretende innenpolitische Konflikte, ein Terrorereignis), an das Krisenmanagementteam der zuständigen Bezirksregierung zu wenden. Die Kontaktdaten sind vor Reisebeginn dem schuleigenen Notfallordner zu entnehmen. Sie erreichen den Notfallordner als Datei unter www.notfallordner.nrw.de. Bitte beachten Sie, dass nur Berechtigte die Dateien erhalten dürfen, daher müssen Sie sich vor dem Download anmelden. Das Handbuch Krisenprävention steht frei zugänglich zum Download bereit.