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Startchancen-Programm: Auftakt für mehr Chancengleichheit auf Bildungserfolg

Gruppenbild von 400 Schulleiterinnen und Schulleitern der Startchancen-Schulen. In der Mitte wird ein Schild hochgehalten, auf dem steht: "Wir sind eine Startchancen-Schule!" (24. Juni 2024)

Startchancen-Programm: Auftakt für mehr Chancengleichheit auf Bildungserfolg

Bis zu 20 Milliarden Finanzvolumen, eine Laufzeit von 10 Jahren, bundesweit etwa 4.000 beteiligte Schulen: Das Startchancen-Programm verbreitet Aufbruchstimmung. Die ersten 400 Schulen aus Nordrhein-Westfalen starten in diesem Sommer in das Programm.

[Schule NRW 06-24]

Eine Art Aufbruchsstimmung herrschte, als am 18. Juni in Neuss Vertreterinnen und Vertreter von 400 Schulen in Nordrhein-Westfalen zusammenkamen. Sie alle eint, dass sich ihre Schulen mit Umständen konfrontiert sehen, die gerne als „herausfordernde Lage“ oder „Brennpunkt“ bezeichnet werden: ein hoher Migrationsanteil, eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern, für die Deutsch nicht die erste Sprache ist, und eine hohe Armutsgefährdung. Und sie eint das Bestreben, ihren Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung zu ermöglichen, deren Bildungserfolg von diesen schwierigen Ausgangsvoraussetzungen zu entkoppeln und ihre Startchancen zu verbessern. Deshalb haben sich all diese 400 Schulen nach Vorauswahl durch die Schulaufsicht und in Rücksprache mit den Schulträgern dazu entschieden, am Startchancen-Programm teilzunehmen.

Mit einem Finanzvolumen von bis zu 20 Milliarden Euro über eine Laufzeit von zehn Jahren unterstützen Bund und Länder gemeinsam mit diesem Programm bundesweit etwa 4.000 Schulen, um die Bildungschancen von etwa eine Million Schülerinnen und Schülern zu verbessern. In Nordrhein-Westfalen werden nach der ersten Gruppe mit 400 Schulen, die in diesem Sommer in das Programm starten, zum Schuljahr 2025/26 etwa weitere 520 Schulen hinzukommen. Ausgewählt wurden die Schulen in Nordrhein-Westfalen größtenteils auf Grundlage des Schulsozialindexes. Dieser spiegelt die von Bund und Ländern vereinbarten Kriterien für die Schulauswahl, die Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration, exakt wider. Bei Schulen, für die es keinen Sozialindex gibt, wurden analoge Kriterien angewendet. Zudem haben wir bei der Bildung der beiden Gruppen auf die Expertise der Schulaufsicht zurückgegriffen, um den konkreten Lagen und Bedarfen vor Ort bestmöglich gerecht zu werden.

Portrait von Staatssekretär Dr. Mauer

Das Startchancen-Programm besteht aus drei Säulen: 

  • Investitionen für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
  • Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.
     

Damit ist das Programm in der Geschichte der deutschen Bildungspolitik beispiellos. Diesen Rahmen wollen wir für Nordrhein-Westfalen bestmöglich nutzen.

Für die Landesregierung steht fest, dass das Startchancen-Programm in Nordrhein-Westfalen mehr sein soll, als ein finanzieller Zuschuss an Schulen und Schulträger für die Dauer von zehn Jahren. Unsere Maxime lautet vielmehr: Wir möchten mit dem Startchancen-Programm in Nordrhein-Westfalen Schule, Unterricht und alle, die daran beteiligt sind, nachhaltig weiterentwickeln. Wir möchten über alle Ebenen hinweg – Land, Kommunen, Schulen und Eltern – eng zusammenarbeiten, um gemeinsam zu gestalten und Schulen voranzubringen. Das Programm ist gleichermaßen Unterstützung und Auftrag für die Schulen. Dabei setzen wir konkrete Schwerpunkte.

Einer dieser Schwerpunkte ist die Stärkung der Basiskompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen. Diese sind eine Grundvoraussetzung für den schulischen Erfolg von Kindern und Jugendlichen. Auch deshalb sollen mit dem Startchancen-Programm zu 60 Prozent Schülerinnen und Schüler der Primarstufe erreicht werden.

Langfristigkeit und Kontinuität sind auch hierbei unser Leitprinzip. In Reaktion auf die aufrüttelnden Ergebnisse einiger Studien haben wir in den vergangenen Jahren bereits einige zielgerichtete und, so wird es uns aus der Praxis immer wieder gespiegelt, effektive Ansätze entwickelt. Dazu zählte etwa die Einführung einer Lesezeit von 3x20 Minuten pro Woche, unterstützt durch vielfältige Hintergrundinformationen und Angebote, ebenso wie Unterrichtsmaterialien und Online-Angebote für das Fach Mathematik, die wissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte für die Praxis umfassen. Auf diese bestehenden Initiativen werden wir aufbauen und weitere Angebote entwickeln.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der emotional-sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Schulen kommt immer mehr auch die Aufgabe zu, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen und zu begleiten. Für die Schulen, die zur Zielgruppe des Startchancen-Programms gehören, gilt das in besonderer Weise. Daher werden wir den Schulen ein Angebot machen, auf das sie im Rahmen der Programsäule II zurückgreifen können.

Außerdem werden die Schulen personell verstärkt, zum Beispiel durch Fachkräfte für Schulsozialarbeit oder anderer Professionen. Multiprofessionelle Teams spielen an unseren Schulen eine immer wichtigere Rolle, um Schülerinnen und Schüler zu begleiten und Lehrkräfte zu entlasten.

Schließlich legen wir einen Schwerpunkt auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung von Schulen. Grundvoraussetzung dafür ist eine solide Datenbasis, auf der Schule und Unterricht weiterentwickelt werden können. Auch dazu werden wir den Schulen Vorschläge machen. Nur damit können die Schulen, wie wir es bei einer Teilnahme am Startchancen-Programm erwarten, bestimmen, wo sie stehen, festlegen, wohin sie sich entwickeln wollen, und konkrete Entwicklungsschritte festlegen.

Das impliziert zugleich, dass die vielfältigen Kompetenzen von Schulleitungen und Schulaufsicht in diesem Bereich weiterentwickelt werden müssen, um Schulentwicklung zu leiten und zu begleiten. Dazu entwickeln wir auf der Grundlage bestehender Ansätze und teils gemeinsam mit externen Partnern Unterstützungsmaßnahmen.

Flankiert werden soll diese Schulentwicklung auch durch eine Weiterentwicklung der Gebäude im Sinne der pädagogischen Architektur. Dafür steht Säule I des Startchancen-Programms zur Verfügung. Vorgesehen ist, dass jede Schule während der Programmlaufzeit mindestens einmal von dieser Förderung profitiert. Dazu werden die Schulträger entsprechende Anträge stellen.

In diesen drei Schwerpunkten – Stärkung von Basiskompetenzen, Begleitung der emotional-sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie nachhaltige Entwicklung von Schulen – kommen die Instrumente aus den drei Säulen des Startchancen-Programms zusammen. Das Startchancen-Programm bietet allen an Schule Beteiligten in Nordrhein-Westfalen große Chancen. Denn die Erkenntnisse können perspektivisch auch auf andere Schulen übertragen werden. Zweifellos profitieren die insgesamt 920 ausgewählten Schulen in besonderer Weise. Deshalb liegt bei ihnen auch eine besondere Verantwortung, das Programm für sich selbst aber auch für andere Schulen zum Erfolg zu führen. Die Schulaufsicht wird sie dabei eng begleiten und unterstützen – durch Beratung, durch konkrete Angebote und durch klare Zielvereinbarungen.

Die Landeskonferenz am 18. Juni war der Auftakt zu diesem langfristigen Prozess. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Schulen und der Schulaufsicht haben daraus nicht nur ein „Starterpaket“ mit vielfältigem Unterstützungsmaterial, sondern vor allem Ideen und Denkanstößen mitgenommen. Damit kann die nachhaltige Weiterentwicklung des Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen hin zu mehr Chancengerechtigkeit ab sofort Fahrt aufnehmen.

 

Autor: Dr. Urban Mauer, Staatssekretär, Ministerium für Schule und Bildung NRW

Teilnehmende Schulen

Insgesamt etwa 920 Schulen werden in Nordrhein-Westfalen am Startchancen-Programm teilnehmen. Davon beginnen 400 zum Schuljahr 2024/2025, alle weiteren zum folgenden Schuljahr.

Die Vorauswahl der Schulen, erfolgt durch die Schulaufsicht. Grundsätzlich werden Schulen eingeladen, die mit einem Schulsozialindex von 7 bis 9 (Sekundarstufe) bzw. 6 bis 9 (Primarstufe eingestuft sind). Bei Förderschulen und Berufskollegs werden mangels Schulsozialindex analoge Kriterien angelegt. Die Entscheidung zur Teilnahme lag bei den Schulen selbst, in Rücksprache mit den Schulträgern.

Talentschulen können bei einem entsprechenden Schulsozialindex ebenfalls teilnehmen; für alle anderen Talentschulen läuft der Schulversuch unverändert weiter. Außerdem sollen alle Schulen des Programms „Schule macht stark“ in das Startchancen-Programm überführt.