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Studium
Die erste Phase der Lehrerausbildung, das Studium, der Abschluss mit dem Ersten Staatsexamen und die Praxisphasen während des Studiums werden in den folgenden Bestimmungen geregelt:
Erste Ausbildungsphase
Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 25. April 2016
Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge
Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen – Runderlass vom 28. Juni 2012
Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen.