Tagung der Bildungskonferenz 2016
(© Eva-Maria Franze)
Zusammen Schule machen für Nordrhein-Westfalen“ ist der Titel und gleichzeitig der Leitgedanke der Empfehlungen der Bildungskonferenz des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem gemeinsam verstandenen Verantwortungsbewusstsein trafen sich im Rahmen der Bildungskonferenz des Landes Nordrhein-Westfalen „Zusammen Schule machen für Nordrhein-Westfalen“ am 9. Dezember 2016 Vertreterinnen und Vertreter aus über 50 Verbänden, Institutionen und der im Landtag vertretenen Parteien. Ministerin Löhrmann begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zieht Bilanz: „Ich bin beindruckt und auch froh, dass diese Bildungskonferenz sich in den zurückliegenden Jahren als ein Format bewährt hat, in dem wir uns mit grundsätzlichen Bildungsfragen auseinandersetzen – und vergewissern, wo wir stehen und wo wir hinwollen. Die Bildungskonferenz bietet einen Rahmen, in dem in einem konstruktiven und vertrauensvollen Klima lösungsorientiert und mit Sachverstand diskutiert werden kann. Sie bietet die Chance, wichtige Themen aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Das gelingt, weil wir uns einig sind, die individuelle Förderung als pädagogisches Grundprinzip im Unterricht systematisch zu verankern, um der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit ihren Talenten und Begabungen gerecht zu werden.“
Im Mai 2011 ist es der erst im September 2010 einberufenen Bildungskonferenz gelungen, mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren und den für Bildungspolitik Verantwortlichen als Beobachter, gemeinsame Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Schul- bzw. Bildungssystems zu erarbeiten. Das gemeinsame Anliegen ist, die Bildungschancen junger Menschen weiter zu verbessern, die Leistungsfähigkeit des Schulsystems zu steigern und mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen.
Im Mittelpunkt standen die Themen „Individuelle Förderung“, „Übergänge gestalten“, „Ganztag weiterentwickeln“, „Eigenverantwortliche Schulen in Regionalen Bildungsnetzwerken“ und „Schulstruktur in Zeiten demografischen Wandels“.
(© Eva-Maria Franze)
Ministerin Löhrmann resümiert den Stand der Umsetzung der Empfehlungen der Bildungskonferenz und bedankt sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Begleitung.
Die Bildungskonferenz hatte das Thema Unterrichtsausfall als weiteres Thema für die gemeinsame Arbeit vorgeschlagen. In der Folge wurden in einer mandatierten Arbeitsgruppe Empfehlungen für das künftige Erhebungsdesign und Erhebungsverfahren zur Erhebung von ad-hoc-Unterrichtsausfall entwickelt. Diese Empfehlungen werden zum Schuljahr 2017/2018 umgesetzt.
Darüber hinaus hat die GEW NRW für eine Empfehlung der Bildungskonferenz vorgeschlagen, das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufzufordern, künftig jährlich durch eine Stichprobe zu erheben, mit welchen personellen Maßnahmen (z.B. Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die sog. Flexibilisierung gem. § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG oder die vorübergehende Aufstockung der Pflichtstundenzahl teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte) Unterrichtsausfall vermieden oder insgesamt verringert wird.
(© Eva-Maria Franze)In der Sondersitzung der Bildungskonferenz im Juni 2016 wurde auch die Frage des strukturellen Unterrichtsausfalls intensiv erörtert. Die Fachexperten des MSW haben das Prüfungsdesign des Landesrechnungshofs zur „Einhaltung der quantitativen Vorgaben zur Unterrichtserteilung an Gymnasien und Realschulen“ nachgebildet und auf andere Schulformen und Kohorten übertragen.
Die Ergebnisse der Auswertung sind erfreulich: Erstens ist struktureller Unterrichtsausfall in der Grundschule im Wesentlichen ein Problem von Einzelfällen. Und zweitens konnten für die weiterführenden Schulformen in den letzten Jahren teilweise deutliche Verbesserungen erzielt werden. Andererseits wurden bei den weiterführenden Schulformen einzelne Schulen identifiziert, an denen die vorgegebene Gesamtwochenstundenzahl für mehrere aufeinanderfolgende Kohorten deutlich verfehlt wurde. Entsprechend der Vereinbarungen wurden gemeinsam mit der Schulaufsicht und den betroffenen Schulen die Ursachen analysiert, um geeignete Verfahren zur Behebung des strukturellen Unterrichtsausfalls festzulegen.
Anschließend stellt Herr Abteilungsleiter Dr. Schrapper die in einer Arbeitsgruppe mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitete Handreichung „Interkommunale Zusammenarbeit“ vor
Mit Blick auf weitere Entwicklungen des Schulsystems informiert Herr Abteilungsleiter Wehrhöfer über das Leitbild und die Handlungsfelder zum Lernen im Digitalen Wandel.
(© Eva-Maria Franze)
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