Erklärvideo und Handreichung zum TPEK
Mit dem Förderantrag zum DigitalPakt Schule muss ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) vorgelegt werden. Ein Erklärvideo und eine Handreichung geben Tipps zur Erstellung des TPEK.
Video
©Medienberatung NRW
Erklärvideo zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts (TPEK)
03:22 Minuten
Handreichung zur Erstellung des Technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts (TPEK)
Antragsteller und Zuwendungsempfänger für alle Schulen sind die jeweiligen Schulträger. Zusammen mit dem Förderantrag zum Förderprogramm DigitalPakt Schule muss ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) vorgelegt werden, welches in Abstimmung mit den einzelnen Schulen getragen und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde. Eine Handreichung zur Erstellung des TPEK finden Sie hier:
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