Auslandsschuldienst
Die Perspektive wechseln, neue Erfahrungen sammeln – es gibt viele Gründe für Lehrerinnen und Lehrer, im Ausland zu unterrichten.
Diese Möglichkeit bietet der Auslandsschuldienst an Deutschen Auslandsschulen, an Europäischen Schulen und an Bundeswehrschulen.
Als Lehrerin oder Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben Sie die Möglichkeit, im Auslandsschuldienst tätig zu sein. Beamtete Lehrkräfte können als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), Bundesprogrammlehrkraft (BPLK), Landesprogrammlehrkraft (LPLK) oder Ortslehrkraft (OLK) im Ausland eingesetzt werden.
Wer als Lehrkraft im vermittelten Auslandsschuldienst im Ausland unterrichten möchte, kann sich über die Bedingungen und Voraussetzungen in den Richtlinien für Bewerbungen informieren. Ausschreibungen für Funktionsstellen im Ausland werden auf der Internetseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen veröffentlicht.
Besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Vermittlung von Lehrkräften gelten im Rahmen des Landeslehrerentsendeprogramms für die MOE-Staaten, China und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
Allgemeine Informationen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Die Bundesrepublik Deutschland betreut und fördert weltweit 140 Deutsche Auslandsschulen. Sie werden in der Regel durch gemeinnützige Schulvereine getragen. An den meisten Schulen wird Unterricht sowohl in deutscher als auch in der jeweiligen Landessprache erteilt. Die Schülerinnen und Schüler können deutsche, nationale und internationale Schulabschlüsse erwerben, die ihnen weltweit Zugang zu Hochschulen und Universitäten ermöglichen. Das Schulangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ist unter der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes und in Abstimmung mit den Bundesländern mit der pädagogischen, personellen und finanziellen Betreuung der schulischen Arbeit im Ausland im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik betraut. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der deutschen Sprache und kultureller Begegnung an den Deutschen Auslandsschulen sowie die schulische Versorgung von Kindern deutscher Staatsangehöriger, die vorübergehend im Ausland leben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Bitte melden Sie sich zunächst auf dem Dienstweg bei der auslandschulfachlichen Dezernentin bzw. dem auslandsschulfachlichen Dezernenten der für Sie zuständigen Bezirksregierung. In der Regel ist die Erstellung einer Dienstlichen Beurteilung sowie ein auslandsschulfachliches Gespräch erforderlich.
Wenn Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden Sie von Ihrer Stammdienststelle für den Auslandsschuldienst freigestellt und in die Bewerberdatenbank der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen aufgenommen.
Mit dieser Freigabe können Sie sich auch auf Stellen an den Europäischen Schulen und an den Auslandsschulen der Bundeswehr bewerben.. Insbesondere bei den Auslandsschulen der Bundeswehr besteht zurzeit ein erhöhter Bedarf. (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/organisation-/bildungszentrum-der-bundeswehr-/auslandsschulen-der-bundeswehr)
Dann gibt es folgende Möglichkeiten zur Stellenvermittlung für Sie:
Die Bewerberauswahl für die Stellen an Deutschen Auslandsschulen erfolgt in der Regel online durch die Schulleiterinnen und Schulleiter. Diese haben die Möglichkeit, auf die Bewerberdatenbank der ZfA zuzugreifen und die am besten für die Schule geeigneten Bewerberinnen und Bewerber zu suchen. In diesem Falle nimmt die Schule direkt Kontakt zu Ihnen auf.
Bei Bedarf werden zusätzlich Stellenangebote der Schulen für freigestellte Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Seite veröffentlicht.
Nähere Informationen über das Bewerbungsverfahren für Funktionsstellen finden Sie hier.
Landeslehrerentsendeprogramm
Für Schulen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (MOE/GUS) sowie in China bietet die Bundesrepublik ein Landeslehrerentsendeprogramm an. Es handelt sich um Stellen an Schulen, die zum Deutschen Sprachdiplom führen, und an Mittelpunktschulen in Gebieten mit deutscher Minderheit.
Hier geht's zu den Informationen zum Landeslehrerentsendeprogramm.
Rechtliche Grundlagen für die Bewerbung
- Richtlinien für die Bewerbung (Runderlass des Schulministeriums vom 10.05.2021)
- Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministerinnen und Kultusministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen
- Richtlinien für die Beurlaubung, Abordnung bzw. Zuweisung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst und für den Dienst an Europäischen Schulen
- Einsatz deutscher Lehrkräfte im Auslandsschulwesen als ein Instrument der Personal- und Schulentwicklung der Länder (Beschluss der KMK vom 13. Oktober 2017)
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