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Umgang mit Videokonferenzen

Umgang mit Video-Konferenzen

Videokonferenztools sind eine von vielen guten Möglichkeiten, den Unterricht auf Distanz zu gestalten.

Allgemein

Videokonferenztools sind eine von vielen guten Möglichkeiten, den Unterricht auf Distanz zu gestalten. Sie eignen sich besonders, wenn die Schülerinnen und Schüler (alle oder auch Teilgruppen von einzelnen Klassen) zu gleicher Zeit erreicht und unterrichtet werden sollen. Sie können die Beziehungsarbeit zu den Schülern unterstützen und ermöglichen außerdem soziale Kontakte der Schülerinnen und Schüler untereinander. Auch wenn durch Videokonferenzen der Präsenzunterricht nicht 1:1 abgebildet werden kann und auch nicht soll, können sie gut zum Auftakt neuer Lerneinheiten genutzt werden oder auch für den Austausch von Lernerfahrungen und Lernergebnissen. Daneben können Videokonferenzen ein wesentlicher Bestandteil für eine notwendige Tagesstruktur der Schülerinnen und Schüler sein.

Datenschutz

Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Regelung, die Schulen sowie Lehrkräften ausdrücklich die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien wie Videokonferenztools verbietet.

Bei Videokonferenzen werden jedoch in der Regel personenbezogene Daten verarbeitet und diese können durchaus auch recht sensibel sein. Für Schulen sollte damit klar sein, auch mit dem Thema Videokonferenzen muss aus Sicht des Datenschutzes sehr verantwortungsvoll umgegangen werden.

Die Schulleitung steht in der Verantwortung für die Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Nach diesen Vorgaben muss bei der dienstlichen Kommunikation an öffentlichen Schulen beachtet werden, ob der gewählte Kommunikationskanal die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies gilt allerdings nur, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daher ist z. B. die reine Übermittlung von Arbeitsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler unproblematisch.

Wenn Lehrkräfte mit Eltern und Schülerinnen und Schülern aber über digitale Kanäle bzw. private E-mail Adressen, die nicht von der Schulleitung für dienstliche Angelegenheiten vorgegeben sind, weitergehend kommunizieren, liegt dies im persönlichen Ermessen aller an der Kommunikation Beteiligten. Die Eltern müssen über den Einsatz digitaler Kanäle informiert werden, eine Einverständniserklärung der betroffenen Personen bzw. der Erziehungsberechtigten, die freiwillig, ausdrücklich und widerrufbar sein muss, ist einzuholen. Es sollten ausschließlich Lösungen gewählt werden, bei denen der Anbieter für die Verarbeitung der Daten nach DSGVO garantieren kann. Den Vorzug zu geben sind Lösungen, bei denen der Anbieter einen Server in der EU oder in Deutschland betreibt oder das Konferenztool im Schulserver oder in einem Lernmanagementsystem integriert ist. Eine weitere Möglichkeit ist, über den Schulträger oder einen beauftragten IT-Dienstleister den Schulen ein Videokonferenzsystem zur Verfügung zu stellen.

Den Schulen in Nordrhein-Westfalen steht für die Organisation und Gestaltung des Distanzunterrichts ein Videokonferenztool zur Verfügung, das in den LOGINEO NRW Messenger integriert ist. Weitere Informationen finden Sie hier

Daneben sollten vor dem Einsatz eines Videokonferenzsystems folgende Fragen beantwortet werden.

  • Ist der Dienstleister in der Lage, eine stabile Videokonferenz – auch über eine gewisse Dauer - anzubieten?
  • Ist die Bedienung so einfach, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Tool sicher anwenden können?
  • Ist der Dienstleister, der das Videokonferenzsystem anbietet, klar zu identifizieren?
  • Wie finanziert sich der Dienstleister (Werbung, kostenpflichtige Features, Weitergabe von Daten an Dritte)?
  • Lässt sich der Dienst auf allen gebräuchlichen Plattformen (Windows, Linux, MacOS, Android, iOS) nutzen?
  • Muss ein Programm zur Nutzung des Videokonferenztools lokal installiert werden oder arbeitet das Tool browserbasiert?
  • Liegen ausreichend Informationen über ein überzeugendes Sicherheitskonzept vor, kann dieses nachvollzogen werden und machen die Datenschutzbestimmungen transparent, welche Daten verarbeiteten werden, wo diese gespeichert und wann sie gelöscht werden (z. B. auch die IP-Adressen)?
  • Wie wird der Zugang zur Videokonferenz ermöglicht?
  • Muss für die Nutzung des Dienstes ein personalisierter Account für die Schülerinnen und Schüler angelegt werden?

Weitere Informationen zum Schutz der personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Bei weiterem Beratungsbedarf stehen Ihnen die schulischen Datenschutzbeauftragten in den Schulamtsbezirken zur Seite. Die für Sie zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier.

Beratung erfolgt auch durch die Medienberater und Medienberaterinnen und die Medienberatung NRW.

Pädagogische und technische Hinweise

Zunächst sollte die Frage geklärt werden, ob alle Schülerinnen und Schüler die technische und räumliche Möglichkeit haben, an einer Videokonferenz teilzunehmen.

Ebenso muss sichergestellt sein, dass alle Schülerinnen und Schüler über den passenden Browser bzw. die entsprechende App verfügen.

Um an einer Videokonferenz teilzunehmen, ist ein ruhiger, störungsfreier Ort am besten geeignet, es sollte sichergestellt sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler Notizen machen können. Den Schülerinnen und Schülern muss klar sein, dass der Hintergrund, z. B. das eigene Zimmer, bei einer Videokonferenz sichtbar ist. Private Gegenstände sollten ggf. entfernt oder abgedeckt werden.

Vor der ersten Konferenz sollten eine Anleitung und die Zugangsdaten für die Videokonferenz per Email verschickt werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich zunächst mit der Bedienung des Videokonferenztools vertraut machen: Wie geht das Mikro an und aus? Wie kann ich in den Chat schreiben? Etc. Es empfiehlt sich, in der ersten Konferenz diese Anwendungen einmal zu erklären und ausprobieren zu lassen.

Für alle Videokonferenzen sollten Regeln vereinbart werden. Die Lehrkraft überprüft dann deren Einhaltung. Wer hat sein Mikrophon an? (Am besten nur derjenige, der gerade spricht.) Gibt es eine Kachel, mit der man anzeigen kann, dass man etwas sagen möchte? (Wenn nicht, sollten dafür Regeln vereinbart werden, z.B. in den Chat schreiben, dass man etwas sagen will.)

Es muss klar und transparent sein, welches Ziel die Konferenz hat. Dient sie in erster Linie der Beziehungsarbeit, stehen einzelne Themen oder Lernziele im Vordergrund?

Sinnvoll ist auch die Implementierung von Ritualen, jeder sagt zu Beginn zum Beispiel kurz, woran er oder sie gerade arbeitet oder gearbeitet hat.

Wie soll der Chat genutzt werden? Nur für inhaltliche Anmerkungen und Fragen? Oder soll der Chat dem sozialen Austausch dienen? (Hier besteht die Gefahr, dass sich das leicht verselbständigt).

Respektvoller Umgang und Rücksichtnahme: Vielen Schülerinnen und Schülern fällt es möglicherweise zunächst schwer, sich aktiv zu beteiligen. Nicht jeder möchte, dass eigene Lernprodukte in großer Runde diskutiert werden. Es wäre gut, wenn dazu Vereinbarungen getroffen würden.

Das Aufzeichnen von Videokonferenzen und Chat-Inhalten ist nicht vorzusehen.