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Jugendliche liegen im Kreis auf einer Wiese

Gleichstellung

Rechtliche Vorgaben zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gelten als Teil des Dienstrechts auch für das Landespersonal im Ressortbereich des Schulministeriums. 

Rechtliche Vorgaben zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gelten als Teil des Dienstrechts auch für das Landespersonal im Ressortbereich des Schulministeriums (Schulen, Schulaufsicht, Zfsl etc.). Verantwortlich für die Umsetzung sind in erster Linie die Führungskräfte. Gleichstellungsbeauftragte und Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen wirken unterstützend mit. Nachstehend sind Handlungshilfen und Rechtsinformationen für die Praxis zusammengestellt.

Geschlechtersensible Bildung, reflexive Koedukation

Zum Bildungsauftrag der Schulen in Nordrhein-Westfalen gehört die Aufgabe, den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu beachten und darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen beseitigt werden (§ 2 Abs. 7 Schulgesetz). Ziel ist es, die einschränkenden Wirkungen von Geschlechterstereotypen zu erkennen und die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und Interessen zu fördern.

Links:

Broschüren MSB:

Weitere Informationen:

Gender Mainstreaming

Das Besondere an der neuen Ausrichtung der Gleichstellungspolitik ist, dass sie nicht von sichtbaren oder vermuteten Defiziten ausgeht und entsprechend situationsbezogen Abhilfe schafft. Die Gender-Strategie setzt vielmehr viel früher und als generelles Leitkriterium an: schon bei der Planung und Entwicklung, aber auch bei der Durchführung und Evaluation einer Maßnahme wird untersucht, ob und in welcher Weise sie Frauen und Männer - unmittelbar oder mittelbar -  betrifft. Ungleichheiten werden mit der Fragestellung überprüft, ob dadurch Nachteile für die eine oder andere Zielgruppe  - unmittelbar oder mittelbar - entstehen und welche Lösungsalternativen zu entwickeln sind. Je nach Ergebnis kann von vornherein eine politische Entscheidung, ein Gesetz oder eine Umsetzungsmaßnahme mit größerer Treffsicherheit auf die Bedürfnisse einer Zielgruppe ausgerichtet werden.  Aufwändige Nachbesserungen bei Fehlentwicklungen werden damit vermieden.

Spezielle Frauenförderung wird damit nicht entbehrlich, denn die Gender-Prüfung kann (und wird häufig noch) zu dem Ergebnis führen, dass Frauen und Mädchen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern  mittelbaren und unmittelbaren Benachteiligungen ausgesetzt sind und daher eine  spezifische Förderung weiterhin nötig ist. Es kann sich aber auch ein Förderungsbedarf für Männer ergeben, denn Gender Mainstreaming zwingt den Blick auch auf die männlichen Lebenslagen, auf strukturelle, mittelbare Benachteiligungen (z.B. Gesundheit) und fordert deren Ausgleich. Ziel der Gender-Strategie ist es letztendlich, eine Chancengleichheit für Frauen und Männer im Sinne einer echten Wahlfreiheit für eine gleichwertige freie Lebensgestaltung zu realisieren und Benachteiligungen gar nicht erst entstehen zu lassen. In der Pflicht zur Umsetzung der Strategie sind alle, die in Politik und Verwaltung verantwortlich agieren.

Wie Gender Mainstreaming in den Handlungsfeldern des Systems "Schule" konkret ansetzen kann, ist in einer Informationsbroschüre dargestellt.

Detaillierte Beiträge zu einzelnen Arbeitsfeldern sind in dem Reader "Schule im Gender Mainstream" enthalten.

Newsletter „Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule und ZfsL“

Der Newsletter Gleichberechtigung am Arbeitsplatz – Schule und Studienseminar erscheint seit Juni 2011 zweimal im Jahr. Er wird an alle Schulen per Schulmail versandt und ist hier in allen Ausgaben abrufbar.