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Portrait eines aufmerksam blickenden Kindes.

Sprachstandsfeststellung

Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen: Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen. Deshalb muss die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung möglichst früh beginnen. 

Aktueller Hinweis

Die Sprachstandsfeststellung mit Delfin 4 wird jedes Jahr in einem standardisiertem Verfahren an den Schulen durchgeführt. Der Testzeitraum wird im ersten Quartal des jeweiligen Jahres per Erlass festgelegt. Bei personellen oder organisatorischen Schwierigkeiten werden die Schulen gebeten, gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht praktikable Lösungen vor Ort zu entwickeln.

2024 werden alle Kinder getestet, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2019  bis zum 30. September 2020 geboren wurden und aktuell keine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. deren Eltern der Dokumentation der Bildungsdokumentation in der Tageseinrichtung nicht zugestimmt haben.

Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen: Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen. Deshalb muss die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung möglichst früh beginnen. Wir wissen: Kindern, die Deutsch altersgemäß beherrschen, fällt das Lernen in der Schule leichter. Außerdem sind gute Kenntnisse in der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für den späteren Erfolg in der Schule und im Beruf.

Die Sprachstandsfeststellung mit Delfin 4 wird jedes Jahr in einem standardisiertem Verfahren an den Schulen durchgeführt. Der Testzeitraum wurde für das Jahr 2024 auf die Zeit vom 27. Mai bis zum 5. Juli 2024 festgelegt. Bei personellen oder organisatorischen Schwierigkeiten werden die Schulen gebeten, gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht praktikable Lösungen vor Ort zu entwickeln.

 

2024 werden alle Kinder getestet, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2019  bis zum 30. September 2020 geboren wurden und aktuell keine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. deren Eltern der Dokumentation der Bildungsdokumentation in der Tageseinrichtung nicht zugestimmt haben.

Kinder verfügen über Potenziale und Fähigkeiten, die es zu erkennen, zu fördern und weiterzuentwickeln gilt – von Anfang an. In diesem Entwicklungsprozess spielt die Sprache eine ganz wichtige Rolle. Gut Deutsch zu sprechen ist Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Schule und später im Beruf, so dass mit der Förderung der Sprachentwicklung möglichst früh begonnen werden muss. Die gesetzlichen Regelungen (Schulgesetz, Kinderbildungsgesetz) gewährleisten, dass Diagnose und Förderung möglichst in einer Hand und künftig alltagsintegriert und damit kindgerecht erfolgen kann. So wird die Grundlage für eine früh einsetzende Sprachförderung gelegt mit dem Ziel, eine stabile Grundlage auch für den schulischen Lernerfolg zu schaffen. So können die Bildungschancen für alle Kinder erhöht und mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden.

Durch das zum 01.08.14 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“, mit dem auch § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW angepasst worden ist, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Kindertageseinrichtung selbst. 

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, werden auch künftig mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. Für diese Kinder wird der Einzeltest „Besuch im Pfiffikushaus“ von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen eingesetzt.

Wird auf der Grundlage des Sprachstandstests bei einem Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Eltern wie bisher empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum teilnehmen zu lassen. 

Besucht das Kind bereits eine Kindertageseinrichtung und wird ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, erfolgt weiterhin eine alltagsintegrierte Sprachförderung durch die Kindertageseinrichtung.

Weitere Informationen

Die Erfassung der Sprachkenntnisse bei der Schulanmeldung

Alle Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig werden, müssen bis zum 15. November an einer Schule angemeldet werden (§1 Abs. 1 AO-GS). 

Hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind eine wesentliche Voraussetzung, um im Unterricht gut mitarbeiten zu können. 

Deshalb stellt die Schule im Rahmen der Anmeldung fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen (§ 36 Abs. 3 Schulgesetz NRW).

Ergeben sich im Anmeldegespräch Hinweise darauf, dass ein Kind die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, führt die Schule ein erprobtes Testverfahren durch, um den Sprachstand des Kindes genau zu ermitteln.

So besteht die Möglichkeit, den Kindern vor Schuleintritt entsprechende Fördermaßnahmen anzubieten.

 

Ein erprobtes Verfahren zur Sprachstandsfeststellung

Sofern eine Schule bereits ein etabliertes Verfahren verwendet, kann sie dieses im Zuge der diesjährigen Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 weiter einsetzen.

Sollte eine Schule Anregungen für den Einsatz eines neuen Verfahrens benötigen, bietet das MSB hier Informationen zum Verfahren „ILeA-T“ an, das kostenfrei genutzt werden kann. 

 

ILeA-T

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat das papierbasierte Verfahren ILeA-T entwickelt, das für „Individuelle Lernentwicklungs-Analyse im Übergang/ Transition“ steht. 

Die begleitenden Materialien (diagnostische Lesebücher, Protokollbögen, etc.) sind kostenfrei als Download erhältlich unter:

ILEA T 

Direktlinks zu den Lesebüchern:

Theobald als Schatzsucher

Theobald geht zur Schule 

Direktlink zum Manual zu den diagnostischen Lesebüchern:

download.php

Direktlink zum Protokollbogen:

download.php

Kinder, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse zur Schule angemeldet wurden und mit Erfolg an vorschulischen Sprachkursen teilgenommen haben, sind in der Regel in der Lage, im Unterricht mitzuarbeiten. Um einen nachhaltigen Lernerfolg zu sichern, ist es jedoch erforderlich, diese Kinder auch weiterhin gezielt in der deutschen Sprache zu fördern. Dazu entwickeln die Schulen standortbezogene Konzepte zur Sprachförderung. Im Landeshaushalt stehen dafür zweckgebundene Stellen zur Verfügung, die gemäß des Konzepts für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beantragt werden können (BASS 14-01 Nr. 4).