Aktionsplan "Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen"
Sicheres Schwimmen-Können gilt als eine motorische Basiskompetenz und ist eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilhabe an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur.
Die Schwimmfähigkeit ist für Kinder und Jugendliche zudem in gesundheitlicher, in psychosozialer und in ihrer mitunter auch lebensrettenden Funktion von hoher Bedeutung.
Daher hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit, in Anlehnung an den KMK-Beschluss zum Schwimmen aus dem Jahre 2017, spätestens aber am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können soll. Dies bedeutet, dass sich die Kinder möglichst angstfrei und ohne Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet fortbewegen können.
Das Ministerium für Schule und Bildung und die Staatskanzlei – Abteilung Sport und Ehrenamt haben vor diesem Hintergrund einen umfangreichen Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet, der gemeinsam mit Kommunen, Schwimmsport treibenden Verbänden und Vereinen sowie weiteren Partnern der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt wird.
Zu den Maßnahmen, die bis zum Jahr 2022 vorgesehen sind, gehören:
Anpassung der Lehrpläne
Im Rahmen der nächsten Weiterentwicklung der Lehrpläne für die Grundschule und die Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen werden die Aussagen zum Schwimmen an die Empfehlungen der KMK von 2017 angepasst.
Erweiterung des Landesprogramms „NRW kann schwimmen!“
Das Erfolgsprogramm „NRW kann schwimmen!“ wird in einer neuen Programmphase ab dem Jahr 2019 weiterentwickelt und ausgebaut. So können künftig zusätzlich zu den Kindern der Klassenstufen 3 bis 6 auch Kinder aus den Klassenstufen 1 und 2 teilnehmen. Seit dem Programmstart 2009 konnten in den Ferienschwimmkursen über 31.000 Kinder ihr schwimmerisches Können deutlich verbessern. Weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie hier.
Einrichtung von Kommunalen Schwimmassistenzpools
Bei Bedarf sollen qualifizierte Schwimmassistentinnen und Schwimmassistenten Lehrkräfte an Schulen beim Schulschwimmunterricht vor Ort unterstützen, um eine noch bessere Förderung einzelner Kinder ermöglichen zu können. Für den Aufbau von entsprechenden „Schwimmassistenzpools“ und den Einsatz der Schwimmassistenzen werden interessierten Kommunen, Verbänden und Bünden, die mit Kommunen kooperieren, finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt.
Ausbau der Angebote zur Fort- und Weiterbildung
Die bereits bestehenden regionalen Fortbildungsmaßnahmen zum Anfängerschwimmen stoßen bei vielen Lehrkräften aus Grund- und Förderschulen auf großes Interesse. Diese praxisnahen Fortbildungen werden künftig auch Lehrkräften der Sekundarstufe I angeboten werden.
Durchführung einer „Woche des Schulschwimmens“
Eine „Woche des Schulschwimmens“ soll interessierten Schulen aller Schulformen und Schulstufen die Möglichkeit geben, das Schwimmen und Bewegen im Wasser über den schulischen Schwimmunterricht hinaus in einer Woche intensiv zu fördern. Vor den Sommerferien 2019 findet die erste Schulschwimmwoche als Pilotprojekt in der Stadt Essen statt. Viele Essener Schulen haben sich für eine Teilnahme angemeldet. In den nächsten Jahren soll die „Woche des Schulschwimmens“ auch auf weitere Kommunen und Kreise ausgedehnt werden.
Durchführung einer Imagekampagne zum Schwimmenlernen
Durch eine Imagekampagne der Landesregierung mit den Kommunalen Spit-zenverbänden, den Schwimmsport treibenden Verbänden und dem Lan-dessportbund soll die Bedeutung, schwimmen zu lernen und zu können, stärker im Bewusstsein aller gesellschaftlichen Gruppen verankert werden.
Austausch mit den Badbetreibern
Gemeinsam mit den Badbetreibern wird die Landesregierung erörtern, wie vorhandene Wasserflächen erhalten und für das Schulschwimmen genutzt werden können. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Optimierung bzw. die Effizienzsteigerung bei der Nutzung der Wasserzeiten.
Durchführung eines Schwimm-Kongresses
Im Jahr 2021 wird ein Kongress „Schwimmen lernen in NRW“ stattfinden, in dessen Rahmen die ersten Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans vorgestellt und weitere Ideen entwickelt werden.
Auszeichnung von Beispielen guter Praxis aus Kommunen, Verbänden und Vereinen
Grundlage des Wettbewerbs sind kommunale Initiativen guter Praxis zum Schwimmen in Kita und Schule. Bedingung für eine Auszeichnung wird die gelingende und nachhaltige Zusammenarbeit mit den örtlichen Kitas und Schulen sein. Präsentation und Auszeichnung der Konzepte werden erfolgen im Rahmen des Schwimm-Kongresses erfolgen.
Evaluation
Nordrhein-Westfalen wird erstmals im Jahr 2022 die Schwimmleistungen der Kinder am Ende der Grundschulzeit erheben. Dabei soll ebenfalls abgefragt werden, ob und in welchem Maße Hindernisse zur Durchführung des Schwimmunterrichtes (z. B. Verfügbarkeit von Bädern, Umfang des Unterrichts, effektive Schwimmzeit) bestehen.
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