Tipps
Beratung
Die Angebote von Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg richten sich an erwachsene Studierende mit sehr unterschiedlichen beruflichen und schulischen Voraussetzungen. Je nach persönlicher Lebens- und Arbeitssituation können auch unterschiedliche Lehrgangsformen sinnvoll sein.In allen drei Bildungsgängen können auch einzelne Fächer belegt werden, wenn dadurch ein Abschluss bzw. – im Bildungsgang Abendrealschule – ein höherwertiger Abschluss erreicht werden kann. Zum Beispiel kann so durch die Belegung einer Fremdsprache das sogenannte „NRW-Abitur“ zur allgemeinen Hochschulreife ausgebaut werden. Auch der nachträgliche Erwerb des Latinum oder Graecum ist möglich.
Die Weiterbildungskollegs informieren und beraten Interessierte individuell zu allen Fragen, die mit der Ausbildung zusammenhängen.
Über Konzepte, Profile und besondere Angebote der einzelnen Schule informiert das Schulprogramm, das jedes Weiterbildungskolleg in den letzten Jahren entwickelt hat – in der Regel übrigens unter Beteilung der Studierenden. Es ist in den Einrichtungen erhältlich bzw. einsehbar und findet sich zum Teil auch auf den Web-Sites der einzelnen Schulen.
Die Adressen der Weiterbildungskollegs und ihre Internetauftritte - soweit vorhanden - sind unter "Schule(n) suchen" (Schulen in einer bestimmten Region suchen) abrufbar.
Termine
Die Weiterbildungskollegs nehmen neue Studierende jeweils zu Anfang des Semesters auf. Das Sommersemester dauert vom 1. Februar bis zum 31. Juli, das Wintersemester vom 1. August bis zum 31. Januar.
Es gilt die Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen.
Ausbildungskosten und Ausbildungsförderung
Die Teilnahme an Lehrgängen des Weiterbildungskollegs ist kostenlos. Lernmittel (Bücher etc.) werden entsprechend den Regelungen des Gesetzes zur Lernmittelfreiheit gestellt. Von den Kosten der Lernmittel tragen die Studierenden einen Eigenanteil.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Lehrgang "abitur-online.nrw" müssen über einen Multimedia-PC verfügen und die Kosten für Internetanschluss und Kommunikationsgebühren übernehmen. In Härtefällen beraten die Weiterbildungskollegs.
Der Besuch eines Weiterbildungskollegs kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gefördert werden. Auskünfte erteilen die Weiterbildungskollegs und die örtlich zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung (die Kreisverwaltung bzw. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung).
Studierende mit Behinderung
Für behinderte Studierende kann die Schulleitung Ausnahmen von Verfahrensbestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zulassen, wenn die Art der Behinderung es erforderlich macht. Davon unberührt bleiben jedoch die Leistungsanforderungen, die an Abschlüsse und Berechtigungen gestellt werden.
Förderangebote für Studierende mit Migrationshintergrund
Viele Weiterbildungskollegs haben Förderangebote für Studierende entwickelt, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, etwa spezielle Vorkurse und/oder Förderkurse in der Einführungsphase (1. und 2. Semester von Abendgymnasium und Kolleg). Informationen dazu geben die einzelnen Schulen.
In vielen Fällen können diese Studierenden auch ihre Muttersprache als zweite obligatorische Fremdsprache anerkennen lassen. Hierzu müssen sie ggf. eine Prüfung ablegen, in der sie die erforderlichen Kenntnisse nachweisen.
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