Übersicht Seiteneinstieg
Welche Einstellungsmöglichkeiten für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bestehen und wie Sie sich bewerben können, erfahren Sie hier.
Art des Seiteneinstiegs | Schulformen | Fächerausbildung | Zugangsvoraussetzung | Dauer | Art der Qualifizierung |
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst nach OBAS | Grundschule | > in allen Fächern, wobei in Deutsch oder Mathematik sowie einem weiteren Unterrichtsfach ausgebildet wird | > Nicht lehramtsbezogener FH-Master oder Universitätsabschluss (Regelstudienzeit mind. 7 Semester > Bachelor oder Master oder frühere Abschlussgrade) > 2-jährige Berufstätigkeit oder 2-jährige Kinderbetreuungszeit nach maßgeblichem Hochschulabschluss > Nachweis der Studienleistungen in einem der ausgeschriebenen Fächer, alternativ muss der Studienabschluss einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulassen > Sofern im Unterrichtsfach Sachunterricht ausgebildet wird, sind Studienleistungen aus den Lernbereichen Natur- und Gesellschaftswissenschaften erforderlich > Eine positive Prognose, ob eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung in zwei Fächern erwartet werden kann | 24 Monate | Erwerb der Lehramtsbefähigung Grundschule in 2 Fächern (Abschluss mit Staatsprüfung)
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Grundschule | > in allen Fächern, wobei in Deutsch oder Mathematik sowie einem weiteren Unterrichtsfach ausgebildet wird
| > Lehramtsbezogener Hochschulabschluss für GyGe (M.Ed. oder Erste Staatsprüfung) – Wechsel des angestrebten Lehramtes von GyGe nach G > Hochschulabschluss muss mindestens ein Fach umfassen, das einem Ausbildungsfach des Lehramts an Grundschulen entspricht. > Sofern im Unterrichtsfach Sachunterricht ausgebildet wird, sind Studienleistungen aus den Lernbereichen Natur- und Gesellschaftswissenschaften erforderlich | 24 Monate | Erwerb der Lehramtsbefähigung Grundschule in 2 Fächern (Abschluss mit Staatsprüfung) – Kein Erwerb der Lehramtsbefähigung GyGe | |
Sek. I: Haupt-, Real-, Sekundar-, Gemeinschaftsschule, PRIMUS und Gesamtschule (Klassen 5-10)
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alle | > Nicht lehramtsbezogener FH-Master oder Universitätsabschluss (Regelstudienzeit mind. 7 Semester) in den auszubildenden Fächern > 2-jährige Berufstätigkeit oder 2-jährige Kinderbetreuungszeit nach maßgeblichem HS-Abschluss > Eine positive Prognose, ob eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung in zwei Fächern erwartet werden kann | 24 Monate | Erwerb der Lehramtsbefähigung HRSGe (Abschluss mit Staatsprüfung) | |
Sek. I: Haupt-, Real-, Sekundar-, Gemeinschaftsschule, PRIMUS und Gesamtschule (Klassen 5-10)
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alle | > Lehramtsbezogener Hochschulabschluss für das Lehramt GyGe (M.Ed. oder Erste Staatsprüfung) – Wechsel des angestrebten Lehramtes von GyGe nach HRSGe > Die Fächer des Hochschulabschlusses müssen Ausbildungsfächern des Lehramts HRSGe entsprechen. > Kein Prognosegespräch beim Auswahlverfahren notwendig > Keine besondere Prüfung in Bildungswissenschaften nötig | 24 Monate | Erwerb der Lehramtsbefähigung (Abschluss mit Staatsprüfung) HRSGe– Kein Erwerb der Lehramtsbefähigung GyGe | |
Sek. II: Gesamtschule (Jahrgangsstufen 11-13), Gymnasium, Berufskolleg |
alle | > Nicht lehramtsbezogener FH-Master oder Universitäts-Master, Diplom, Magister oder Promotion (Regelstudienzeit mind. 7 Semester) in den auszubildenden Fächern > 2-jährige Berufstätigkeit oder 2-jährige Kinderbetreuungszeit nach maßgeblichem HS-Abschluss > Eine positive Prognose, ob eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung in zwei Fächern erwartet werden kann | 24 Monate | Erwerb der Lehramtsbefähigung (Abschluss mit Staatsprüfung) GyGe oder BK | |
Förderschule | > in einem dem Lehramt zugeordneten Fach > in einer sonderpädagogischen Fachrichtung mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache, ausnahmsweise auch Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen oder Sprache Lässt sich der Hochschulabschluss keinem Lehramtsfach zuordnen, erfolgt die Ausbildung in Sprachlicher Grundbildung oder in Deutsch oder in Mathematischer Grundbildung oder in Mathematik. | > nicht lehramtsbezogener FH-Master oder Universitäts-Master, Diplom, Magister oder Promotion (Regelstudienzeit mind. 7 Semester), der mindestens ein Lehramtsfach oder eine Fachrichtung des Lehramts für sonderpädagogische Förderung umfasst ((sozial-) pädagogischer, psychologischer oder medizinischer Schwerpunkt) > 2-jährige Berufstätigkeit oder 2-jährige Kinderbetreuungszeit nach maßgeblichem Hochschulabschluss > Eine positive Prognose, ob eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung in einer sonderpädagogischen Fachrichtung und einem Lehramtsfach erwartet werden kann | 24 Monate | Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (Abschluss mit Staatsprüfung) | |
Förderschule | > in einem dem Lehramt zugeordneten Fach > in einer sonderpädagogischen Fachrichtung mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache, ausnahmsweise auch Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen oder Sprache
| > lehramtsbezogener Hochschulabschluss für das Lehramt GyGe (M.Ed. oder Erste Staatsprüfung) – Wechsel des angestrebten Lehramtes von GyGe nach sF > Ein Fach des Hochschulabschlusses muss einem Lehramtsfach oder einer Fachrichtung des Lehramts sF entsprechen. | 24 Monate | Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (Abschluss mit Staatsprüfung) - Kein Erwerb der Lehramtsbefähigung GyGe | |
Pädagogische Einführung in den Schuldienst | Grundschule | Grundschule: für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch | > Grundschule: Hochschulabschluss | 12 Monate | Berufsbegleitende Einführung in den Lehrerberuf – Unterrichtserlaubnis für ein Fach - ohne Erwerb einer Lehramtsbefähigung |
Sek. I (Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschaftsschule, PRIMUS)
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alle | > Sek.I: Hochschulabschluss; berufliche fachspezifische Ausbildung. | 12 Monate | Berufsbegleitende Einführung in den Lehrerberuf – Unterrichtserlaubnis für ein Fach - ohne Erwerb einer Lehramtsbefähigung | |
Sek. II: Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg |
alle | > Master Uni / FH > Diplom Uni > Magister Uni | 12 Monate | Berufsbegleitende Einführung in den Lehrerberuf – Unterrichtserlaubnis für ein Fach - ohne Erwerb einer Lehramtsbefähigung | |
Kombination: Duales Studium (berufsbegleitend) und anschließend Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst | Berufskolleg | für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Chemietechnik, Bautechnik mit Hochbautechnik oder Tiefenbautechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie Informationstechnik | > FH-Bachelor > FH-Diplom > Uni-Bachelor | Studium (3 Jahre) zzgl. 18 Monate berufsbegleitender VD | Erwerb der Lehramtsbefähigung BK |
OBAS: Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung
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