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Unterstützungssysteme

Den Lehrerinnen und Lehrern stehen in Nordrhein-Westfalen eine Reihe von bereits vorhandenen Unterstützungssystemen zur schulischen Suchtprävention im Rahmen von Gesundheitsförderung zur Verfügung.

Landesweite Abstimmung

Die Ende der 80er-, Anfang der 90er-Jahre mit vielen Beteiligten entwickelte Landeskonzeption NRW "Sucht- und Drogenvorbeugung in der Schule" reflektiert den gegenwärtigen internationalen und nationalen Diskussionsstand. Die Konzeption wurde mit vielen beteiligten Fachleuten, insbesondere mit dem Gesundheitsministerium des Landes NRW abgestimmt. Mit allen interessierten nordrhein-westfälischen Elternschaften wurde die Konzeption diskutiert. Mit Teilen der Landeselternschaft wird dieser Dialog bis heute fortgeführt. Der hier angesprochene Material- und Medienverbund ist allen Schulen zugegangen.

Beraterinnen und Berater für Suchtvorbeugung

Als schulinternes Unterstützungssystem werden nach der Erlasslage seit 1973 in allen Sekundarschulen des Landes "Beraterinnen und Berater für Suchtvorbeugung" eingesetzt. Diese Beraterinnen und Berater werden jeweils aus dem Lehrerkollegium beauftragt. Sie sind vor allem Multiplikatoren in der Schule und beraten, unterstützen und koordinieren Maßnahmen und Aktivitäten in der Schule zur Suchtvorbeugung im Rahmen von Gesundheitsförderung.

Nach allen vorliegenden Erfahrungen sollten Beraterinnen und Berater für Suchtvorbeugung auf Initiative der Schulleitung oder betroffener beziehungsweise interessierter Lehrergruppen sowie nach differenzierten Diskussionen im Kollegium auf der Grundlage von Interesse und Engagement ausgewählt und durch die Schulleitung beauftragt werden. Wenn irgend möglich, sollte den so beauftragten Lehrerinnen und Lehrern aus dem Entlastungskontingent der Schule eine hinlängliche Stundenentlastung gewährt werden.

Materialhilfen

Alle weiterführenden Schulen des Landes haben Ende 1991 den vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung entwickelten, mit Schulaufsichtsvertretungen und rund 400 Lehrerinnen und Lehrern erprobten "Material- und Medienverbund zur schulischen Sucht- und Drogenvorbeugung" erhalten. Dieser Verbund von neuen Materialbausteinen zielt auf die alltägliche Präventionspraxis in der Schule und ist zugleich Arbeitsgegenstand der Lehrerfortbildung. Zu den Materialbausteinen gehören unter anderem die Konzeption zur schulischen Suchtvorbeugung, über 80 Unterrichtseinheiten und Projekte, Anleitungen zu Beratungsgesprächen und kollegialer Fallberatung mit Video-Material, Planspiel, Behandlung von Rechtsfragen, Vorschläge zur Kooperation mit Eltern und fachliche Grundlagen.

Erfolgreiche Suchtprävention muss bereits in den früheren Kinderjahren ansetzen. Deshalb wurden Anfang der 90er-Jahre spezielle Materialien zur Suchtvorbeugung für die Grundschulen erstellt und 1993 allen Grundschulen des Landes zur Verfügung gestellt. Auch dieser Material- und Medienverbund ist als Arbeitsangebot für Schule und Lehrerfortbildung angelegt. Aufgaben und Möglichkeiten der Suchtvorbeugung der Grundschule werden hier in fünf Bausteinen dargelegt, wobei noch stärker als in den Materialien der Sekundarstufe I und II die Gesundheitsförderung in den Vordergrund gestellt wird.

Koordinatoren in den Schulämtern

In den Schulämtern (54) des Landes sind Koordinatorinnen und Koordinatoren tätig, die im Auftrag der unteren Schulaufsicht schulformübergreifend die Information, Koordinierung und Beratung für alle Schulen im Schulamtsbezirk wahrnehmen. Bezüglich der Real-, Gesamtschulen und Gymnasien werden die Aufgaben im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht durchgeführt.

Lehrerfortbildung

Zur Qualifizierung der Beraterinnen und Berater für Suchtvorbeugung an den Schulen werden in Nordrhein-Westfalen auf Schulamtsebene Lehrerarbeitskreise zur Fortbildung bzw. Qualifizierung von "Beraterinnen und Beratern" für Suchtvorbeugung" angeboten. Diese Arbeitskreise laufen in der Regel 1 ½ bis 2 Jahre, umfassen 15 bis 20 Lehrerinnen und Lehrer aus allen Schulformen oder in Ausnahmefällen gegebenenfalls auch aus einer Schulform. Die Arbeitskreise werden durch ein erfahrenes und besonders qualifiziertes Moderatorenteam (Arbeitskreisleiterinnen und -leiter) betreut. Im Zentrum der Arbeit dieser Fortbildungsgruppe steht die schulpraxisbezogene Erarbeitung der Bausteine des Material- und Medienverbunds zur schulischen Sucht- und Drogenvorbeugung.

Landesweit werden über 100 Arbeitskreisleiterinnen und -leiter für die Leitung von Arbeitskreisen kontinuierlich aus- und fortgebildet. Zusätzlich erhält ein Teil dieses Personenkreises eine weitere Qualifikation für die Durchführung von schulinternen Fortbildungsangeboten im Bereich der Suchtprävention und Gesundheitsförderung.

In das landesweite Fortbildungsangebot zur Sucht- und Drogenvorbeugung an den Schulen sind ebenfalls die Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Schulämtern einbezogen.

Vernetzung

Durch die Öffnung der Schule wird die Zusammenarbeit und Vernetzung mit außerschulischen Einrichtungen gefördert. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit den kommunalen "Fachstellen für Suchtvorbeugung", die auf Initiative der Landesregierung 1992 in Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden; weiter die Zusammenarbeit mit Drogenberatungsstellen, Jugendämtern, Gesundheitsämtern, anderen medizinischen Einrichtungen und Krankenkassen.

Weitere Unterstützungssysteme in Planung

Zusätzlich zu den bisher genannten Unterstützungssystemen soll den Lehrerinnen und Lehrern demnächst eine Handreichung zur schulischen Gesundheitsförderung weitere Hilfen und Anregungen geben. Hier sollen den Schulen gangbare Wege aufgezeigt werden, um die Gesundheitsförderung an ihrer Schule weiterzuentwickeln.