Verordnungen
Verordnungen konkretisieren zumeist die schulgesetzlichen Bestimmungen.
Aktuelle Verordnungen
- Wie viele Stunden müssen Lehrkräfte wann unterrichten? Wie viel Unterricht bekommen Schülerinnen und Schüler in den unterschiedlichen Klassenstufen? Das regelt die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG
- Unter welchen Bedingungen Kommunen Schülerfahrkosten übernehmen müssen, regelt die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO)
- Welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden dürfen, wie diese zu sichern sind und wann Datenübermittlungen zulässig sind, bestimmt die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)
- Wie viel Lernmittel kosten dürfen und wie viel davon die Eltern der Schülerinnen und Schüler übernehmen müssen, bestimmt die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz
- Die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Ersatzschulen sind hier geregelt: Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO)
- Wie werden Ersatzschulen finanziert? Welchen Anteil übernimmt der Staat?, bestimmt die Ersatzschulfinanzierungsverordnung (FESchVO) inkl. Anlagen
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