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Versorgungsbezüge

Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Sie sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und erhalten Versorgungsbezüge nach den Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV Inhalt : Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW) | RECHT.NRW.DE).

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW stellt verschiedene Merkblätter und einen Rechner zur Beamtenversorgung bereit.