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Vertretungseinstellung und andere befristete Beschäftigung nach Angebot

Eine Lehrerin steht mit dem Rücken zur Tafel, in ihren Händen hält sie einen Tablet-Computer.

Vertretungseinstellung

Für ausgebildete Lehrkräfte mit Staatsprüfung und Personen mit und ohne Hochschulstudium für eine zeitlich befristete Tätigkeit an Schulen.

VERENA – Befristete Einstellung im Schuldienst 
VERENA.NRW bietet ausgebildeten Lehrkräften mit Staatsprüfung und Personen mit und ohne Hochschulstudium befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Fragen & Antworten zur befristeten Einstellung im Schuldienst

Auf Grund der im Grundgesetz vorgeschriebenen Bestenauslese werden Lehrkräfte mit einer entsprechenden Lehramtsbefähigung grundsätzlich vorrangig berücksichtigt.
Gesucht werden Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung

  • Lehrkräfte ohne Dauerbeschäftigung im Schuldienst
  • Lehrkräfte in der Beurlaubung
  • Pensionärinnen und Pensionäre nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst

Soweit ausgebildete Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen, können auch Personen ohne lehramtsbezogene Ausbildung befristet beschäftigt werden, dies sind z.B.

  • Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrer, Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler und Absolventinnen und Absolventen des Master-Studienganges Sport (Master of Arts / Master of Science) an Schulen des Verbundsystems "Schule und Leistungssport"
  • Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen
  • Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
  • Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen
  • Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Sozialpädagogen
  • Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer
  • Technische Lehrerinnen und Lehrer
  • Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase
  • Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, insbesondere für den Einsatz im Bereich "Übergang von der Schule in den Beruf" an Förderschulen
  • Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Weitere Informationen zu den Berufsgruppen siehe www.andreas.nrw.de(öffnet in neuem Fenster).

    Vertretungstätigkeit oder eine andere befristete Beschäftigung

    • verbessert die Chance ausgebildeter Lehrkräfte auf Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis (Bonifizierungöffnet in neuem Fenster)
    • bietet ausgebildeten Lehrkräften die Möglichkeit, Wartezeiten finanziell zu überbrücken.
      Informationen zur Vergütung finden Sie hier(öffnet in neuem Fenster).
    • eröffnet die Möglichkeit, frühzeitig Erfahrungen im Unterrichten von Lerngruppen zu erhalten
    • Die Annahme einer befristeten Vertretungsbeschäftigung oder einer anderen befristeten Beschäftigung aus dem Programm 'Aufholen nach Corona' schließt Sie nicht von der Vergabe eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Schuldienst NRW aus!
    • Klicken Sie bitte auf den Menüpunkt E-Mail-Benachrichtigung.
    • Melden Sie sich an (Anmeldeseite des Bildungsportals). Gegebenenfalls müssen Sie einen neuen Zugang anlegen.
    • Erstellen Sie einen Suchauftrag, indem Sie die notwendigen Angaben in das Formular eintragen.
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    • Löschen Sie den Suchauftrag mit dem entsprechenden Button.
    • Bitte nehmen Sie Kontakt zu der gewählten Schule bzw. zum ausschreibenden Schulamt auf.
      Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten nicht erstattet werden können.
      Die Schulleitung/das Schulamt trifft i.d.R. nach einem persönlichen Gespräch die Entscheidung, ob Sie für die Tätigkeit als Vertretungskraft oder als anderweitig befristet Beschäftigte oder Beschäftigter geeignet sind.
    • Sollte die Schulleitung Sie als Vertretungskraft oder anderweitig befristet Beschäftigte oder Beschäftigten auswählen, teilt sie der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ihre Auswahlentscheidung mit, damit diese nach Prüfung der Angaben den Arbeitsvertrag ausfertigt.