Vertretungseinstellung
Für ausgebildete Lehrkräfte mit Staatsprüfung und Personen mit und ohne Hochschulstudium für eine zeitlich befristete Tätigkeit an Schulen.
Auf dem Stellenportal VERENA.NRW finden ausgebildete Lehrkräften mit Staatsprüfung und Personen mit und ohne Hochschulstudium befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Fragen & Antworten zur befristeten Einstellung im Schuldienst
Auf Grund der im Grundgesetz vorgeschriebenen Bestenauslese werden Lehrkräfte mit einer entsprechenden Lehramtsbefähigung grundsätzlich vorrangig berücksichtigt.
Gesucht werden Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung
- Lehrkräfte ohne Dauerbeschäftigung im Schuldienst
- Lehrkräfte in der Beurlaubung
- Pensionärinnen und Pensionäre nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst
Soweit ausgebildete Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen, können auch Personen ohne lehramtsbezogene Ausbildung befristet beschäftigt werden, dies sind z.B.
- Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit lehramtsbezogenem Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
- Studentinnen und Studenten (insbesondere für ein Lehramtsstudium), die für den Schuldienst geeignet sind
- Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne lehramtsbezogenen Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind
- Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind
Grundsätzlich geeignet ist, wer über eine entsprechende Qualifikation für das ausgeschriebene Fach/die ausgeschriebenen Fächer verfügt. Darüber entscheiden die Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden.
- Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrer, Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler und Absolventinnen und Absolventen des Master-Studienganges Sport (Master of Arts / Master of Science) an Schulen des Verbundsystems "Schule und Leistungssport"
- Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen
- Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
- Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen
- Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Sozialpädagogen
- Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer
- Technische Lehrerinnen und Lehrer
- Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase
- Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, insbesondere für den Einsatz im Bereich "Übergang von der Schule in den Beruf" an Förderschulen
- Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Weitere Informationen zu den Berufsgruppen siehe www.andreas.nrw.de.
Vertretungstätigkeit oder eine andere befristete Beschäftigung
- verbessert die Chance ausgebildeter Lehrkräfte auf Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis (Bonifizierung)
- bietet ausgebildeten Lehrkräften die Möglichkeit, Wartezeiten finanziell zu überbrücken. Informationen zur Vergütung finden Sie hier.
- eröffnet die Möglichkeit, frühzeitig Erfahrungen im Unterrichten von Lerngruppen zu erhalten
- Die Annahme einer befristeten Vertretungsbeschäftigung oder einer anderen befristeten Beschäftigung aus dem Programm 'Aufholen nach Corona' schließt Sie nicht von der Vergabe eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Schuldienst NRW aus!
- Bitte nehmen Sie Kontakt zu der gewählten Schule bzw. zum ausschreibenden Schulamt auf.
Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten nicht erstattet werden können.
Die Schulleitung/das Schulamt trifft in der Regel nach einem persönlichen Gespräch die Entscheidung, ob Sie für die Tätigkeit als Vertretungskraft oder als anderweitig befristet Beschäftigte oder Beschäftigter geeignet sind. - Sollte die Schulleitung Sie als Vertretungskraft oder anderweitig befristet Beschäftigte oder Beschäftigten auswählen, teilt sie der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ihre Auswahlentscheidung mit, damit diese nach Prüfung der Angaben den Arbeitsvertrag ausfertigt.
- Seit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 1. März 2020 müssen neu einzustellende Lehrkräfte einen ausreichenden Impf- bzw. Immunschutzes bezüglich Masern nachweisen. Einen Vordruck zur Vorlage beim Hausarzt finden Sie hier.
Auf dem Stellenportal VERENA können Sie eine Email-Benachrichtigung einrichten.
- Klicken Sie bitte auf den Menüpunkt E-Mail-Benachrichtigung.
- Melden Sie sich an. Gegebenenfalls müssen Sie einen neuen Zugang anlegen.
- Erstellen Sie einen Suchauftrag, indem Sie die notwendigen Angaben in das Formular eintragen.
- Speichern Sie dann den Suchauftrag ab.
- Klicken Sie bitte auf den Menüpunkt E-Mail-Benachrichtigung.
- Melden Sie sich an.
- Löschen Sie den Suchauftrag mit dem entsprechenden Button.
Die Handreichung „Vertretungslehrkraft in NRW: Orientierung – Impulse – Materialien“ der QUA-LiS NRW bietet allen befristet beschäftigten Lehrkräften hilfreiche Informationen in gebündelter Form.
Der Schwerpunkt der Handreichung liegt auf dem Thema „Unterrichten“: Sie soll die Lehrkraft bei der Gestaltung von Lehr-und Lernprozessen begleiten und berücksichtigt dabei individuelle Vorkenntnisse und Interessen. Damit wird in allen Schulformen und -stufen von der Primarstufe bis zum Berufskolleg auf unterschiedliche Berufsbiographien der befristet beschäftigten Lehrkräfte eingegangen.
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