Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
Neben den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen im schulischen Bereich gilt für die schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender in Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2005 in der Fassung des Runderlasses vom 23.09.2009 (BASS 15 - 05 Nr. 21 - ABl.NRW. S. 518). Diesen Erlass ersehen Sie hier
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